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Autor Thema: Antwortschreiben auf Widerspruch - gültig oder nicht?  (Gelesen 2202 mal)

M
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Hallo,

Dem Rat in den Foren folgend, habe ich gegen meinen echten Beitragsbescheid erstmal Widerspruch eingelegt.
Der "Service" hat nun auf diesen Widerspruch geantwortet. Das Antwortschreiben ist aber quasi nur eine weitere Zahlungsaufforderung.

Ist das (siehe Schreiben http://inickles.de/user/images/14/10cf3f81612d6f1a4dc2668b8ee191eedb74bacf.jpg ) nun DIE offizielle Ablehnung des Widerspruchs? Muss JETZT Klage erhoben werden (im Schreiben ist keine Frist gesetzt)? Oder gilt es einen ECHTEN Widerspruchsbescheid abzuwarten (falls ja, wie sieht der aus?).

Ich habe den Sachverhalt in meinem Blog detailliert berichet (www.nickles.de/forum/mikes-wohnzimmer/2014/ard-zdf-die-antwort-des-service-auf-den-widerspruch-539072427.html)

Über Eure konkreten Hinweise und Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße,
Mike


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hallo Michael,
also ein gewisses Nachsehen müssen wir bei Dir ja haben, dass Du das alles noch nicht so verinnerlicht hast.
Das sind wir Dir wohl nichtzuletzt auch für Deinen "Beitrag" schuldig... ;) ;D (beachte das Wortspiel!) ...und für die reichlichen Verlinkungen.
Du musst wissen, Deine Frage ist nicht neu ;)
In den letzten Tagen tauchte diese - vermutlich aufgrund einer neuen Bescheidungswelle - vermehrt wieder auf.
Daher verweisen wir
a) gern auf die Suchfunktion ;) oder
b) auch auf die umfangreiche Info-/ Linksammlung unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

...und bzgl. Deiner konkreten Anfrage auch direkt auf die Beispiele "echter" WiderspruchsBESCHEIDe

WiderspruchsBESCHEIDE im Überblick
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html

Die ohne Rechtsbehelfsbelehrung daherkommenden Antwortschreiben à la
"Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag [...] eine Verfassungswidrigkeit können wir nicht erkennen [...]" usw.
sind allenthalben bekannt - und üblicherweise eher als eine Art "Eingangsbestätigung" zu werten.

Gruß
Bürger :)


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

M
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Hallo Bürger,

Die Suchfunktion und die umfangreiche Linksammlung sind mir bekannt. Das Problem dabei ist ganz einfach das Stichwort "umfangreich". Kein interessierter Neuankömmling hat die Zeit, sich durch tausende Seiten und Links zu lesen. Die Informationsmasse ist bei Euch hier inzwischen leider gigantisch gewachsen und damit leider nicht mehr erfassbar geworden. Ich versuche auf Nickles.de "meinen Vorgang" präzise chronologisch zu dokumentieren um einen klaren Leitfaden für Betroffene zu schaffen (und werte weiterhin auf passende veriefende Stellen bei Euch verlinken).

Aber ich scheitere inzwischen selbst daran, dass auch bei mir die Informationsmasse auszuufern beginnt. Ich werde daher versuchen, alle Weile eine schnell lesbare und leicht erfassbare Zusammenfassung des Ablaufs zu veröffentichen. Denke, das ist am wichtigsten, um weitere Mitstreiter zu finden. Die Leute müssen exakt kapieren, wie der Widerstand Schritt für Schritt (mit verkraftbarem zeitlichen und finanziellen Aufwand) möglich ist.

Danke auf jeden Fall für Deine Bestätigung, dass ich wohl noch keinen "echten Widerspruchsbescheid" erhalten habe. Den warte ich jetzt erst mal ab und berichte dann weiter.

Viele Grüße,
Mike


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