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Autor Thema: Gebühren nach Beendigung der Klage  (Gelesen 1287 mal)

S
  • Beiträge: 1
Gebühren nach Beendigung der Klage
Autor: 15. Juli 2014, 09:02
Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand sagen, ob man die Beitragsgebühren ab dem Zeitpunkt der Klagebeendigung oder rückwirkend ab dem 1.1.2013 zahlen muss? Danke


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Re: Gebühren nach Beendigung der Klage
#1: 15. Juli 2014, 21:13
Na je nachdem, gegen welchen Gebührenbescheid man geklagt hat...


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