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Autor Thema: Im nachhinein gegen Gebühren wehren?  (Gelesen 1446 mal)

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  • Beiträge: 1
Im nachhinein gegen Gebühren wehren?
Autor: 13. Juli 2014, 17:18
also – rein hypothetisch – Person A hat ab 2013 mehrer schreiben vom BS ignoriert, bis sie zwangsangemeldet wurde.. daraufhin hat sie angegeben dass die Mitbewohnerin, darufhin wurde sie ab september abgemeldet und die"verbindlichkeit" beschränkt sich auf märz bis august 2013.. person a hat ihnen geschrieben, dass sie es in Raten zahlen muss, da sie Student ist..

ungefähr ein drittel ist gezahlt bisher.. kann sie sich jetzt im nachhinein noch dagegen wehren?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2014, 17:27 von René«

  • Beiträge: 3.238
Fiktive Vorgehensweise: Das gezahlte Geld ist weg. Zahlung einstellen. Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch einlegen und zusätzlich Geld zurückfordern, könnte ja klappen.


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