Hallo, vielen Dank nochmal für die Antworten auf das Gedankenspiel! Ein weiteres frei erfundenes Szenario:
Die Personen A, B, C und D wohnen in einer WG. A erhält Bafög und ist daher befreit. B und C wohnen bereits länger als A in der WG und erhalten seit geraumer Zeit Briefe und wurden schon angemeldet "Bestätigung der Anmeldung". Wäre es von B und C jetzt schlauer, sich entweder
1) im Brief des BS auf Bewohner A zu beziehen, A's Beitragsnummer (?) anzugeben und zu sagen, dass A bereits "zahlt" (ist ja wegen Bafög befreit eigentlich)
2) B oder C meldet sich an und alle teilen sich die Kosten
3) B und C warten weiter ab (wobei A, B, C und D nicht denken, dass es in nächster Zeit Urteile geben wird, dass der BS nicht mehr bezahlt werden muss).
Es geht bei B und C mittlerweile um viel Geld, knapp 400 €. Eine wichtige Frage wäre:
Angenommen, B und/oder C bekommen den Beitragsbescheid (rechtlich relevant): ist es nach Erhalt des Bescheids noch möglich, dass
4) B oder C den vollen Betrag zahlt und der nichtzahlende von B und C dann auf die andere Person verweist
5) sich B und C noch auf A beziehen?
Die letzte Frage: entstehen für B oder C Nachteile, wenn sie auf A verweisen? B und C bestätigen damit deren Anschrift, okay. Aber welche weiteren Nachteile entstehen?
6) wie sollten B und C vorgehen, wenn sie sich auf A beziehen?
7) wie sollten B und C vorgehen, wenn B oder C zahlt und und sich dann der jeweils andere auf den anderen (B oder C) bezieht? Rein von der Form her, wann sollten die Briefe versendet werden, sollte der vorgefertige Brief verwendet werden, oder so...
VIELEN Dank im Voraus für Antworten auf mein frei erfundenes Gedankenexperiment!