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Autor Thema: Begründung meiner Klage: Vier Gründe, warum der ÖRR seinen Auftrag nicht erfüllt  (Gelesen 15189 mal)

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Anti-Raubritter

Andererseits verstehe ich immer noch nicht, was Unterhaltung mit Grundversorgung zu tun hat.  Welcher Gedanke steckt dahinter?

"Brot und Spiele".  ;)

Gibt sogar nen Wikiartikel dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Panem_et_circenses :)


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Na ja, Brot und Spiel dienten dazu, das Volk bei Laune zu halten. Diese Rolle übernimmt in der heutigen Zeit das TV-Gerät, klar!
Nur was ist die offizielle Erklärung der Regierung zur Freizeitunterhaltung als Grundversorgung?

(Btw.: Die Römer mußten damals keine Beiträge für die Gldiatorenkämpfe und den Erhalt der Arenen zahlen, soviel ich weiß.)


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Anti-Raubritter

Na ja, Brot und Spiel dienten dazu, das Volk bei Laune zu halten. Diese Rolle übernimmt in der heutigen Zeit das TV-Gerät, klar!
Nur was ist die offizielle Erklärung der Regierung zur Freizeitunterhaltung als Grundversorgung?

Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht (vgl. BVerfGE 90, 60 <90>; 119, 181 <219>).


(Btw.: Die Römer mußten damals keine Beiträge für die Gldiatorenkämpfe und den Erhalt der Arenen zahlen, soviel ich weiß.)

Steuern! ;)


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G
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Die Kriterien in den ARD-Leitlinien für >Unterhaltung<

http://www.daserste.de/specials/ueber-uns/ard-leitlinien-2012-100.pdf, Seite 59 ff.:

•Anregung für Entspannung und Spaß
•Förderung von Kreativität und Phantasie
•Innovation, Originalität und Witz
•Erprobung und Weiterentwicklung verschiedener Formate
•Spielerische Werte- und Wissensvermittlung
•Gesellschaftliche Relevanz
•Formatvielfalt
•Spannende und emotionale Geschichten erzählen
•Angebote von Gemeinschaftserlebnissen durch generationenübergreifende Familienevents
•Informationen über relevante Themen auf unterhaltsame Weise darstellen
•Interessante Gespräche führen

Dazu dann "Tatort", "Polizeiruf 110", Serien, "Lindenstraße", Quiz, Talk, Shows, Events, etc. pp.
Teilweise Überschneidungen mit >Kultur<.

Man liest in den Leitlinien auf 114 Seiten auch immer wieder davon, dass die Jugend (zurück-)gewonnen werden soll/muss (notfalls eben mit Gewalt und Zwangsfinanzierung) ...


Alles in allem fühle ich mich bei dem Inhalt der "Leitlinien" massiv auf den Arm genommen.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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Anti-Raubritter

Alles in allem fühle ich mich bei dem Inhalt der "Leitlinien" massiv auf den Arm genommen.

Wieso? Leitlinien sind doch keine Gesetze sondern nur Vorsätze. Ich habe ja auch tausend Leitlinien für mein Leben. ;D Und weiterhin schaust du halt nicht die richtigen ÖRR Programme.  >:D


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Zu diesem Thema kann ich nur auf meinen Beitrag an anderer Stelle verweisen:
Es kommt auf die Qualität der Inhalte nicht an. Es kommt darauf an, dass ARD und ZDF faktisch von nahezu jedem mindestens einmal am Tag genutzt werden oder nicht. Erst wenn das nicht mehr der Fall ist, dann wird die Typisierung gekippt werden können, und dann werden Verwaltungsgerichte bzw. BVErfG den Beitrag stoppen. Deshalb ist die Generationenfrage für ARD und ZDF so brisant.


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Anti-Raubritter

Es kommt darauf an, dass ARD und ZDF faktisch von nahezu jedem mindestens einmal am Tag genutzt werden oder nicht. Erst wenn das nicht mehr der Fall ist, dann wird die Typisierung gekippt werden können, und dann werden Verwaltungsgerichte bzw. BVErfG den Beitrag stoppen. Deshalb ist die Generationenfrage für ARD und ZDF so brisant.

Selbst wenn man beweisen könnte, dass der ÖRR nicht von jedem einmal pro Tag genutzt wird, so wie dies jetzt schon der Fall ist (Hallelujah - World Wide Web Entwicklung sei dank!), würde der ÖRR trotzdem seine Rechtsstellung nicht verlieren, denn er muss ja nicht nach Quoten agieren. D.h. selbst wenn die Quote "0 Zuschauern" entspricht, darf er weiter in diesem Umfang senden!


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•Anregung für Entspannung und Spaß
•Förderung von Kreativität und Phantasie
•Innovation, Originalität und Witz
•Erprobung und Weiterentwicklung verschiedener Formate
.............
Alles sehr interessant, was sich der Rundfunk da vornimmt. Da kann man alles mögliche reinpacken, wahrscheinlich auch Mord und Totschlag - weil ist ja spannend!
Noch spannender finde ich nach wie vor die Tatsache, daß die Regierung mir auferlegt für meine Entspannung und Freizeitgestaltung einen festen Beitrag im Monat zu zahlen. Das ist an Bevormundung kaum zu überbieten.

Zum Thema Jugend: Die ist längst auf und davon.
Mit dem Smartphone in der Hand und unendlicher Auswahl an videos auf you tube und Musik von spotify.
Die ÖRR sind sowas von gar nicht angesagt.


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Das sollen offenbar die von der Europäischen Kommission gemäß der Entscheidung vom 24.04.2007 http://ec.europa.eu/eu_law/state_aids/comp-2005/e003-05.pdf, Rdnr (224) - Seite 52 - geforderten rechtsverbindlichen und veröffentlichten Leitlinien der Rundfunkanstalten sein, die die Definition des Auftrages der Rundfunkanstalten "näher präzisieren"!



@Carina: Mord und Totschlag ist tatsächlich schon dabei mit dem explizit hervorgehobenen Tatort und Polizeiruf 110  :) 


Der Jugend soll wohl mit der jetzigen Haushaltsabgabe gleich bei der Geburt suggeriert werden, dass es sich sozusagen um eine angeborene lebenslange Dauerschuld zugunsten des örR handelt.


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  • Beiträge: 213
Zitat
Zum Thema Jugend: Die ist längst auf und davon.
Mit dem Smartphone in der Hand und unendlicher Auswahl an videos auf you tube und Musik von spotify.
Die ÖRR sind sowas von gar nicht angesagt.

Sicher ?

Die ÖR's schlafen auch nicht auf dem Baum und erkennen (wenn auch nur sehr langsam) die Zeichen der Zeit.

Kleines Beispiel gefällig ? Live Übertragungen von größeren Eventen wie z.b. Wacken, Rock am Ring oder erst kürzlich vom Mera Luna: https://twitter.com/meralunafstvl

Das kam bei vielen Jugendlichen & Fans sehr gut an. Ist natürlich nur ein klitzekleiner Tropfen auf dem sonst so großen Verschwendungsstein der ÖR's, aber Einsplus/NDR war der einzige Sender der das übertragen hat. Das gehört zwar nach meiner Meinung auch nicht zum Grundversorgungsauftrag sowas zu zeigen, aber es kam halt bei vielen die z.B. nicht zum Konzert konnten, gut an.

WENN die bei den ÖR's nicht völlig Blind & Taub sind und die positiven Rückmeldungen dazu auch nur Ansatzweise Ernst nehmen und künftig weiter Events live übertragen haben die gleich ein paar Befürworter mehr. Analog dazu wäre z.B. Fußball zu nennen, die Werbefreie Übertragung von Fußballevents ist doch mehr oder wenige das einzige was die (noch?) am Leben hält. Wenn jetzt noch Konzerte dazu kommen wird deutlich enger für uns ...

Gruß,
ViSa


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Nein sicher bin ich mir nicht. Aber der kleine Ausschnitt meiner Beobachtungen zeigt mir, daß bei der "Head-Down-Generation" alles mögliche angesagt ist, aber nicht die ÖR-TV und Radiosender. Ich will mich da gar nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich denke ein paar Festival-Übertragungen sorgen nicht für einen Sinneswandel.


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Hallo,
gibt es hier was Neues?
Habe heute meine Ladung zur Verhandlung am 05.11.2014 bekommen.
Bin mir aber nicht sicher, ob ich dort hin gehen soll. Ich hätte Deckungszusage meiner RSV.
staatsfern hast Du einen Rechstanwalt zur Hand?


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  • Beiträge: 390
Die ÖR's schlafen auch nicht auf dem Baum und erkennen (wenn auch nur sehr langsam) die Zeichen der Zeit.

Kleines Beispiel gefällig ? Live Übertragungen von größeren Eventen wie z.b. Wacken, Rock am Ring oder erst kürzlich vom Mera Luna: https://twitter.com/meralunafstvl

Naja, Konzert&Festival Videos gibt es zu Hauf auf youtube zB. Dazu braucht man keinen ÖR.....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2014, 23:55 von Bürger«

  • Beiträge: 72
Zitat
Entsprechend dieser Bedeutung beschränkt sich sein Auftrag nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern erfasst die volle Breite des klassischen Rundfunkauftrags, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information eine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 118 <158>; 119, 181 <218>) und dabei an das gesamte Publikum gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 238 <298>). Dabei muss sein Programmangebot für neue Publikumsinteressen oder neue Inhalte und Formen offenbleiben und darf auch technisch nicht auf einen bestimmten Entwicklungsstand beschränkt werden (vgl. BVerfGE 74, 297 <324 f., 350 f.>; 83, 238 <298, 299 f.>; 119, 181 <218>)."[/i]
Ich lese hier dennoch keine Sonderstellung von 'Unterhaltung'. Das taucht stets gemeinsam mit den anderen Sparten auf, hat also bestenfalls ebenbürtigen Charakter. In §11 (2) RStV lese ich:
Zitat
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze
der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit
ihrer Angebote zu berücksichtigen.
Hier steht explizit, dass das Angebot ausgewogen sein muss.


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Liebe GEZ-Mitarbeiter, lest Euch ruhig alle Argumente sorgfältig durch. Es gibt nichts zu verbergen. Schön, dass Ihr Interesse an den GG-Verletzungen habt und unsere Anliegen ernst nehmt - es sind übrigens auch Eure Rechte, für die wir uns einsetzen :)

s
  • Beiträge: 24
Hallo Eiszapfen,

sorry, dass ich dir erst jetzt antworte - ich hab erst heute wieder in die Seite reingeschaut.
Ich hatte in den letzten Wochen keine Infomails mehr von gez-boykott über Antworten zu meinem Beitrag bekommen. Daher dachte ich, dass sich in diesem thread nichts mehr getan hat. Davon abgesehen hatte ich die letzte Zeit wirklich viel zu tun - da ist die GEZ-Geschichte einfach etwas in den Hintergrund gerückt.

Ist deine Verhandlung in Regensburg? Um wieviel Uhr ist sie? Und vor allem: gehst du hin?

Meine ist in Regensburg und ich habe auch eine Ladung für den 05.11.2014 bekommen - bei mir ist die Verhandlung um 14 Uhr, im Sitzungssaal 3, I. Stock des Gerichtsgebäudes am Haidplatz 1. Und ich gehe hin :-).

Wenns mir irgendwie möglich ist, komme ich auch gern zu deiner Verhandlung :-)  (ich nehme mal an, dass sie zu einer anderen Uhrzeit stattfindet als meine). Und ich lade dich und alle, die es interessiert natürlich gern zu meiner ein!

Rechtsanwalt habe ich keinen und ich weiss derzeit auch keinen.

Für mich ist diese Verhandlung in erster Linie ein "Probelauf". Wenn meine Klage abgewiesen wird, dann ist für mich nach d(ies)er Klage vor der (nächsten) Klage.
Wenn meiner Klage stattgegeben wird, dann brauch ich wahrscheinlich einen Anwalt, da ich vermute, dass der BR dann Berufung einlegt und die Sache zum OVG geht.
Die dritte Variante ist, dass das Verfahren zum Bayr. Verfassungsgericht weitergereicht wird, da ich in der Verhandlung - etwas abweichend zu meiner Klagebegründung - mich vor allem auf verfassungsrechtliche Belange konzentrieren werde.

liebe Grüsse und viel Erfolg

staatsfern


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2014, 16:21 von staatsfern«
„Eigentlich ist es gut, dass die Menschen unser Banken- und Währungssystem nicht verstehen. Würden sie es nämlich, so hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“ (Henry Ford, 1863-1947)
"Gib mir die Kontrolle über das Geld einer Nation und es interessiert mich nicht, wer dessen Gesetze macht." (Mayer Amschel Rothschild 1744-1812)

 
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