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Autor Thema: "Stellungnahme" statt Widerspruchsbescheid - wie kommt Person A zur Klage?  (Gelesen 2041 mal)

r
  • Beiträge: 50
Hallo,

angenommen Person A habe nach Roggis Anleitung widersprochen, bekommt aber anstelle des Widerspruchsbescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite nur eine lapidare  "Stellungnahme des Beitragsservice in Köln mit Kontonummern auf der Rückseite (siehe Anhänge, zusätzlich war noch ein Antrag auf Befreiung dabei).
Könnte A trotzdem klagen oder müsste er irgendwie erreichen,dass er einen Bescheid bekommt? ???

(Leider ist die Qualität der Anhänge grauslig, aber das PDF war zu groß, die Originalscans zuhause - da habe ich das PDF zu zwei JPEGs gemacht).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2015, 00:04 von Bürger«

U
  • Beiträge: 147
Person A sollte nicht versuchen, den BS zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Das ist zwar möglich, bringt aber letztenendes nichts. Wichtig ist: Der Widerspruch ist angekommen. Das Schreiben "Stellungnahme" ist quasi die Eingangsbestätigung. Person A sollte jetzt einfach Kurs halten. Früher oder später kommt dann auch der Widerspruchsbescheid. Immer bedenken: Die Zeit die jetzt läuft, läuft für Person A, nicht gegen sie.

Weiterhin wichtig ist:

Widerspruchs- und Klagegegner ist und bleibt die Landesrundfunkanstalt...
...auch wenn man seine Schreiben an die "ausgelagerte Abteilung" senden kann.

u.a. auch hier schon mal in ähnlicher Weise diskutiert:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9800.msg67589.html#msg67589

Ich nehme an, dass Person A dieses Detail bereits berücksichtigt hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2014, 19:42 von Unterstützer«

r
  • Beiträge: 50
[...]Person A sollte jetzt einfach Kurs halten. Früher oder später kommt dann auch der Widerspruchsbescheid. Immer bedenken: Die Zeit die jetzt läuft, läuft für Person A, nicht gegen sie.

D.H. ich soll einfach warten, bis die Reaktion der "Anstalt" kommt?

Ciao


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