Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Info als PDF > D-U-N-S Nummer der ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE  (Gelesen 5857 mal)

I
  • Beiträge: 6
Info als PDF > D-U-N-S Nummer ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE

Quelle : https://wissenschaft3000.files.wordpress.com/2013/04/d-u-n-s-gez.pdf

Habe mit der Suchfunktion im Forum bisher nichts darüber gefunden.

Ist dieser Datensatz möglicherweise hilfreich bei Widersprüchen gegen die GEZ / ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE ?


Das war nur ein kleiner Auszug zu dem Firmenregistrierungsgeflecht der ö. (un-)r. Anstalten.
Allg. Wissen und Offen bekannte Tatsachen:

http://de.wikipedia.org/wiki/D-U-N-S

D-U-N-S ist die Abkürzung für Data Universal Numbering System, das 1962 von Dun & Bradstreet (D&B)
eingeführt wurde. Der heute international als Standard anerkannte Zahlencode dient der eindeutigen Identifizierung
von Unternehmen.

Eine DUNS-Nummer können nur gewerbliche oder unternehmerisch tätige Personen erhalten.




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die Sprache ist dem Menschen gegeben, um seine Gedanken zu verbergen.

Charles Maurice de Benevent Talleyrand-Périgord
französischer Politiker (1754 - 1838)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.797
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Eine DUNS-Nummer können nur gewerbliche oder unternehmerisch tätige Personen erhalten.
Das Thema der DUNS/ UPIK/ Umsatzsteuer-ID, etc. dürfte wohl nicht weiterhelfen.
Auch öffentliche Stellen sind (z.B. aufgrund Warenbestellung, o.ä.) mitunter gelistet.
Der "Status" des "Beitragsservice" ist ohnehin nur bedingt von Belang, da dieser nur als sozusagen "ausgelagerte Schreibabteilung" die offiziell im Namen der Landesrundfunkanstalten ("rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) erlassenen Bescheide lediglich schreibselt, verpackt und versendet...

Widerspruchs- und Klagegegner ist und bleibt die Landesrundfunkanstalt...
...auch wenn man seine Schreiben an die "ausgelagerte Abteilung" senden kann.

u.a. auch hier schon mal in ähnlicher Weise diskutiert:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9800.msg67589.html#msg67589


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben