Eine DUNS-Nummer können nur gewerbliche oder unternehmerisch tätige Personen erhalten.
Das Thema der DUNS/ UPIK/ Umsatzsteuer-ID, etc. dürfte wohl nicht weiterhelfen.
Auch öffentliche Stellen sind (z.B. aufgrund Warenbestellung, o.ä.) mitunter gelistet.
Der "Status" des "Beitragsservice" ist ohnehin nur bedingt von Belang, da dieser nur als sozusagen "ausgelagerte Schreibabteilung" die
offiziell im Namen der Landesrundfunkanstalten ("rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)
erlassenen Bescheide lediglich schreibselt, verpackt und versendet...
Widerspruchs- und Klagegegner ist und bleibt die Landesrundfunkanstalt......auch wenn man seine Schreiben an die "ausgelagerte Abteilung" senden kann.
u.a. auch hier schon mal in ähnlicher Weise diskutiert:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9800.msg67589.html#msg67589