Die Anstalt hat Benutzer, interessant.
Beispiel: Die Berliner Bäderbetriebe, Anstalt öffentlichen Rechts.
Aufgabe: Zurverfügungstellen von Schwimmöglichkeiten.
Hat Angestellte, Immobilien.
Hat Benutzer - die, die ins Schwimmbad gehen (und dafür bezahlen)
Bekommt Subventionen (aus Steuermitteln) für z.B. Vereinssport (kostenlose Nutzung durch Vereine).
Wer bezahlt die Dienstleistung?
Alle Nutzer (normalerweise, Drehkreuzschummler mal ausgenommen...)
zusätzlich alle Steuerzahler, parlamentsvorbehaltlich.
Wenn Anstalten öffentlichen Rechts neben Angestellten und Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen nur "Nutzer" haben können, also Leute und Institutionen, die deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen,
dann ist es nicht nur möglich, daß ich nicht ins öffentliche Schwimmbad gehe (sondern in ein privates Spaßbad, welches ich separat bezahle), sondern auch das Geld für den Nichtschwimmbadbesuch in meinem Portemonnaie behalte.
Steuern zahle ich ja sowieso pauschal, ohne Einfluß auf die einzelne Verwendung dafür zu haben (Wahlen mal ausgenommen).
Ist das ein Angriffspunkt?
Muß es nicht die Möglichkeit geben, deshalb für die Nichtnutzung auch nicht zu bezahlen?
Nur weil ich schwimmen kann und eine Badehose besitze, die ich unter anderem im Schwimmbad tragen könnte (aber auch auf der Beachparty, am Strand, beim Sex...), kann man mir wohl kaum für einen nicht stattfindenden Schwimmbadbesuch zusätzlich zu meinen Steuern noch Geld aus der Tasche ziehen?
Kann man das mal bitte klagereif umformulieren?