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Autor Thema: Wie auf Auskunftswunsch reagieren?  (Gelesen 2133 mal)

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  • Beiträge: 2
Wie auf Auskunftswunsch reagieren?
Autor: 05. Juli 2014, 11:34
Hallo zusammen,

ich habe nun schon einiges hier gelesen, auch zu dem Auskunftsthema, doch so richtig passt dies alles nicht auf die von mir erdachte Situation. Daher ein eigener Thread...

Rahmenbedingungen:
Person A und B wohnen in der selben Wohnung. Vor der Zwangsgebühr kamen oft Verbrecher vorbei, die genügend Zeit hatten zu ermitteln welche Personen in der Wohnung wohnen.
Person A, war bis Ende März als Bafög-Berechtigte Person von der Beitragszahlung befreit, zahlt seit dem. Briefe der Verbrecherorganisation gehen an die richtige Adresse, mit der Einschränkung, dass die Etage falsch angegeben ist (II. Etage anstatt I. Etage).
Person B, hat es noch nie eingesehen Verbrechern Geld zu zahlen. Post landete bis dato ungelesen im Reißwolf. Briefe der Verbrecherorganisation gehen an die richtige Adresse, die Etage ist richtig angegeben.

Bei Person A hatte sich neulich eine größere Summe angesammelt, die vom Konto von Person B beglichen wurde. Etwa zeitgleich bekam B einen Brief "Für alle - von allen: Der Rundfunkbeitrag". Verwundert darüber, dass B einen Brief bekommt, obwohl der Haushalt ja bezahlt, öffnete B zum ersten Mal in seinem Leben einen Brief der Verbrecherorganisation. Nach einer halben Seite Bla bla wurde B daraufhingewiesen "Wir bitten Sie, zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner [...] Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben."
B wusste, dass A bezahlt, eine Auskunft wurde nicht eingesehen. Der Brief wurde ignoriert und verschwand im Bermudadreieck der Wohnung.

Einen Monat und drei Tage später wurde ein weiterer Brief an B verschickt. Diesmal wurde noch einmal um Prüfung und Auskunft gebeten, mit der ausdrücklichen Drohung "Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen."

Persönliche Sicht:
Da ich weiß, dass B eine gute Rechtschutzversicherung hat und nicht davor zurückschreckt es richtig eskalieren zu lassen, war meine usprüngliche Meinung, dass B eine Antwort selbst verfassen und das mitgelieferte Formular nicht nutzen sollte. Ich sehe es so, dass B in keinsterweise zur Auskunft verpflichtet sein kann, vor allem nicht über personenbezogene Daten, die eine andere Person betreffen. Weiterhin steckt in dem Schreiben der Verbrecherorganisation nicht nur die Aufforderung ein Gesetz zu verletzen, sondern auch die Unterstellung B würde schon, durch das Auslassen der Zahlungen, ein Gesetz verletzen. Auch erfüllt der Brief in meinen Augen den Tatbestand des versuchten Betruges, da für einen Haushalt doppelt kassiert werden soll.
Dies alles hätte B in einem Brief formulieren, mit ein paar Paragraphen schmücken und mit rechtlichen Konsequenzen drohen können.

Nun bin ich aber in diesem Forum gelandet und frage mich mittlerweile, ob es nicht vielleicht besser wäre gar nicht zu reagieren und erst zu klagen, wenn B zwangsangemeldet wurde...

Wie seht ihr die Sache?


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Re: Wie auf Auskunftswunsch reagieren?
#1: 12. Juli 2014, 15:22
Hat denn keiner eine Meinung oder einen Rat?  :-\


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Re: Wie auf Auskunftswunsch reagieren?
#2: 12. Juli 2014, 15:31
nur auf die Schnelle...
...ähnliche Fälle schon dutzendfach vorgefallen.

Heute kam der erste Brief von der GEZ
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4727.0.html

Sollte ich reagieren?
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746.0.html

"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html

Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


außerdem
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html


Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. auch unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Bitte *eingehend* einlesen, verinnerlichen, versuchen zu verstehen... ;)


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