Die sehen sich dann mit Sicherheit mit fünf bis 10 Leuten gleichzeitig auf dem Smartphon eines dieser sündhaftteuren Chamions-League-Spiele sowie Dauerwerbesendungen wie Wetten, dass oder den ZDF-Fernsehgarten an. Damit das Gedränge vor der kleinen Kiste nicht so groß wird, gibt es dann nur eine Flasche Bier. Die aber hat dann 5 bis 10 Strohhalme. So hat dann jeder was davon.
An diesem Beispiel kann man sehen, wie praxisfremd der Rundfunkbeitrag ist. Die Leute interessiert es einen sch@iß, was da gesendet wird. Wer morgens früh mit der Bahn unterwegs ist, solle sich mal die Mühe machen, mal zu schauen, was die einzelnen Fahrgäste so treiben. Da gibt es kaum einen, der die ÖRR über irgendwelche modernen Empfangsgeräte anzapft.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"