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Autor Thema: Studie: Viele Deutsche verzichten lieber auf TV als aufs Handy  (Gelesen 1854 mal)

M
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Diesen interessanten Artikel habe ich bei Spiegel-Online gefunden:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/studie-deutsche-verzichten-lieber-auf-fernseher-als-auf-smartphone-a-979244.html

Ganz unten wird erwähnt, für was die Smartphones genutzt werden:
"Doch welche Funktionen sind es, die den tragbaren Computer so unentbehrlich machen? Laut der Studie schalten die Deutschen ihr Smartphone am häufigsten ein, um Textnachrichten zu verschicken (81 Prozent), sich Fotos und Videos anzuschauen (72 Prozent) und um E-Mails abzurufen und zu schreiben (68 Prozent). Erstaunlich ist, dass sich nur etwa die Hälfte der Befragten regelmäßig bei sozialen Netzwerken wie Facebook einwählt (51 Prozent). Sie schauen lieber nach, wie das Wetter wird (61 Prozent)."

Von ÖR-Nutzung sehe ich da nix  >:D


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Von ÖR-Nutzung sehe ich da nix  >:D

Naja, wurde vielleicht auch nicht abgefragt...
...oder nicht mit veröffentlicht ;)


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Die sehen sich dann mit Sicherheit mit fünf bis 10 Leuten gleichzeitig auf dem Smartphon eines dieser sündhaftteuren Chamions-League-Spiele sowie Dauerwerbesendungen wie Wetten, dass oder den ZDF-Fernsehgarten an. Damit das Gedränge vor der kleinen Kiste nicht so groß wird, gibt es dann nur eine Flasche Bier. Die aber hat dann 5 bis 10 Strohhalme. So hat dann jeder was davon.

An diesem Beispiel kann man sehen, wie praxisfremd der Rundfunkbeitrag ist. Die Leute interessiert es einen sch@iß, was da gesendet wird. Wer morgens früh mit der Bahn unterwegs ist, solle sich mal die Mühe machen, mal zu schauen, was die einzelnen Fahrgäste so treiben. Da gibt es kaum einen, der die ÖRR über irgendwelche modernen Empfangsgeräte anzapft.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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