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Autor Thema: Beitragsservice Infopost und Anmeldung  (Gelesen 1236 mal)

G
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Beitragsservice Infopost und Anmeldung
Autor: 02. Juli 2014, 07:59
Hallo,

wahrscheinlich wurden ähnliche Fälle schon besprochen, aber für ein besseres Verständnis würde ich es gerne dennoch durcharbeiten und würde mich freuen, wenn mir dazu jemand helfen könnte.

Folgendes Person A (arbeitslos ALGI) und Person B sind verheiratet und leben in derselben Wohnung.

Im Mai 2014 bekamen beide plötzlich Infopost des Beitragservices, dass sie sich anzumelden hätten.
Ende Juni kam dann die nächste Post für den Hinweis der Anmeldung.

Person A und B nutzen keine der Angebote des Beitragsservices und waren vor dem 1.1.2013 auch nicht bei der GEZ angemeldet, weil sie keine Mediengeräte besitzen, die in das Schema der GEZ gepasst haben.

Aus Panik, hat Person A per Internetformular und auf Anraten eines Forenusers (nicht dieses Forums) sich über das Portal beim Beitragsservice angemeldet.

Was eine ziemlich doofe Idee war, da der Beitragsservice nun einen Brief geschickt hat, in dem sie das Geld seit dem 1.1.2013 fordern - 341 Euro...

Jedoch steht in dem Brief auch: "Zu Ihrer Information: Für die Anmeldung der Wohnung wurde das Formular im Internet genutzt. Wurde die Anmeldung nicht von Ihnen vorgenommen? In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf."

Das würde bedeuten, dass, auch wenn Person A sich dort rein theoretisch angemeldet hat, diese Anmeldung widerrufen könnte.

Person A würde das nämlich gerne machen und es, wie hier oft beschrieben, zu einer Zwangsanmeldung kommen lassen; da weder Person A noch Person B es einsehen für etwas zu zahlen, was sie nicht nutzen (können).

Stellt sich die Frage, ob so ein Widerruf überhaupt Sinn macht bzw. in wie fern der Beitragsservice sich da anstellt.


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