Hallo,
ich habe mir einen fiktiven Fall von Person B ausgedacht, den ich gerne mit euch klären möchte. Die Person B hat zurzeit Probleme mit der GEZ und das Ziel von Person B ist nicht eine juristische Auseinandersetzung, sonder möglichst wenig zahlen zu müssen. Am besten, schlicht von der GEZ vergessen zu werden, alternativ möglichst wenig zahlen.
Person B hat gegen Herbst 2013 eine Wohnung bezogen und dort einen Zweitwohnsitz angemeldet. Mittlerweile hat sie in 2014 diverse Briefe der GEZ erhalten mit einem Antwortbogen. Der neuste Brief enthält die Drohung, dass die GEZ eine Zwangsanmeldung durchführen wird und anschließend Zahlungsinformationen senden wird, sofern B nicht auf den Brief reagiert.
B ist verunsichert und weiß nicht, ob der nächste Brief tatsächlich schon die Zwangsanmeldung wäre.
B überlegt nun, wie sie fortfahren soll:
1. Sie könnte den Wohnsitz abmelden. B geht aus gewissen Gründen nicht davon aus, dass das Ordnungsamt durch die Straßen zieht und nach unangemeldeten Adressen sucht. Die Frage, die sich B stellt: Wie schnell bekommt die GEZ die Abmeldung mit bzw. fragt sie, vor Durchführung der Anmeldung oder vor Abesendung eines späteren Beitragsbescheides beim Einwohnermeldeamt nochmal nach, ob die Adresse nach wie vor existiert?
2. Falls B nach Fall 1 handelt, wie wahrscheinlich ist, dass die GEZ nun B an ihrem Erstwohnsitz kontaktiert und darüber die Beiträge des (ehemaligen) Zweitwohnsitzes einfordert bzw. eintreibt? Kann die GEZ die beiden Wohnsitze der gleichen Person B zuordnen?
3. B hätte alternativ die Möglichkeit, die darunter wohnenden Nachbarn zu fragen, ob B sich als Mitbewohner dieser anmelden dürfte. Da die GEZ nur die Hausnummer von B kennt, nicht aber die genaue Wohnung, dürfte das doch klappen, oder schickt die GEZ tatsächlich noch Ermittler durch die Republik?
Wie würdet ihr im Falle von B handeln?
Zum Schluss noch eine letzte Frage:
Wenn B einen Mitbewohner hat, der Bafög bezieht, könnte sich dieser dann bei der GEZ anmelden und B meldet sich als Mitbewohner an, oder geht dies nicht, da die GEZ dann B heranziehen würde?
Besten dank!