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Autor Thema: Wo klagt man ?  (Gelesen 3383 mal)

w
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Wo klagt man ?
Autor: 28. Juni 2014, 12:14
Hallo,
Person A hat ein paar "blöde" Fragen:

Wo muss A Klagen, und schafft A das ohne juristische Unterstützung?
Und wann ist der Zeitpunkt für eine Klage? Schon wenn man den ersten Gebührenbescheid bekommen hat?


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Re: Wo klagt man ?
#1: 28. Juni 2014, 12:33
Im Grunde genommen wollen wir ja nur in Ruhe gelassen werden.
Die Rundfunkanstalt will ja was von mir, ich nix von denen.
Deswegen will ich versuchen, dass die MICH verklagen, nicht anders herum.

Ich rechne in nächster Zukunft mit einem Mahnverfahren, was ich zurückweisen werde.
Dann mal sehen.

Hat A einen Bescheid, steht hinten drauf, wo A Einspruch erheben kann, sollte das Verwaltungsgericht sein.


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d
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Re: Wo klagt man ?
#2: 29. Juni 2014, 22:28
Wo muss A Klagen, und schafft A das ohne juristische Unterstützung?
Und wann ist der Zeitpunkt für eine Klage? Schon wenn man den ersten Gebührenbescheid bekommen hat?

Wer klagen will, muss zunächst einen Widerspruch auf jeden Beitragsbescheid einlegen. Vorher kann man keinen Widerspruch gegen etwas anderes einlegen, auf Zwangsanmeldungen und Infobriefe kann man nicht mit einen Widerspruch reagieren.
Dann muss auf einen Widerspruchsbescheid gewartet werden. Gegen diesen Widerspruchsbescheid  kann man klagen: der Widerspruchbescheid soll aufgehoben werden. Im Widerspruchbescheid steht welches Gericht für die Klage zuständig ist 

Kosten: Zunächst sind 105 Euro ans Gericht zu bezahlen und einige Briefe per Einschreiben zu versenden.

Anwalt ist nicht erforderlich, erst später bei der nächsten Instanz, falls man die Klage vor dem Verwaltungsgericht verliert. In mir bekannten Fällen wird das Verfahren zuerst schriftlich geführt, wie es zum Abschluß kommt ist unklar, da mir keine Urteile aus dem Forum bekannt sind.

Also Person A hat noch sehr langen Weg  ;)


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Re: Wo klagt man ?
#3: 29. Juni 2014, 23:04
Erstmal danke für die Antworten!

@ dimon: gibt es noch keine Urteile aus Verfahren am Verwaltungsgericht oder aus einer späteren Instanz?
 
Als Privatperson hat man dann aslo keine Möglichkeiten mehr, wenn das Verwaltungsgericht die Klage zurückweist? Anwaltskosten sind ja wahrscheinlich für so einen Prozess zu hoch, oder? Und eine Anwaltspflicht ist ja schon ziemlich ungerecht!

Wenn Person A ein mögliches Verfahren verliert, muss sie dann die nicht gezahlten Beiträge nachträlich zahlen? Da müsste sie ja schon mal anfangen im vorraus was zurückzulegen...





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Re: Wo klagt man ?
#4: 29. Juni 2014, 23:39
@ dimon: gibt es noch keine Urteile aus Verfahren am Verwaltungsgericht oder aus einer späteren Instanz?

Im Forum haben ca. 25 bis 30 Mitglieder seit 2013 ihre Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht, eine davon wird nun im Juli verhandelt, bei der der Kläger anwesend sein muß. Urteile, die direkt Forummitglieder betreffen sind nicht bekannt.
Es gab bereits mehrere Klagen, die von den Gerichten abgewiesen wurden, jedoch keine davon basierte auf Verstoß gegen die Grundgesetze, was letzendlich bedeutet, dass man mit den Argumenten "Grundgesetze und Bürgerrechte" gute Chansen hat.

Als Privatperson hat man dann aslo keine Möglichkeiten mehr, wenn das Verwaltungsgericht die Klage zurückweist? Anwaltskosten sind ja wahrscheinlich für so einen Prozess zu hoch, oder? Und eine Anwaltspflicht ist ja schon ziemlich ungerecht!

Ungerecht aber begründet, weil es dann ne andere Liga ist.



Wenn Person A ein mögliches Verfahren verliert, muss sie dann die nicht gezahlten Beiträge nachträlich zahlen? Da müsste sie ja schon mal anfangen im vorraus was zurückzulegen...

Leider ja, jedoch hoffen wir alle auf einen positiven Ausgang. Schön dran bleiben und die Probleme melden, du bist nicht allein!


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Re: Wo klagt man ?
#5: 30. Juni 2014, 09:23
Danke, ich bleib auf jeden Fall dran!


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Re: Wo klagt man ?
#6: 30. Juni 2014, 16:38
@Larska man kann auch das örtlich zuständige Verwaltungsgericht aufsuchen und dort fragen /Fragen stellen. Ich klage noch in einer anderen Sache vor dem VG und habe das schon so gemacht. Bei mir waren sie sehr nett und haben sich auch Behördenschreiben durchgeschaut und Tips gegeben was ich machen kann. Im Falle einer Klage vor dem Verwaltungsgericht könnte man die Klage ja mittels der hier gegebenen Informationen zusammenstellen und dort noch mal vorlegen mit der Bitte zu schauen ob die Form richtig ist.....vieleicht kommt dann noch der eine oder andere Tip. Das kostet auch nichts.
Weiss eigt jemand wie das in NRW ist? Dort ist doch das Widerspruchsverfahren weggefallen und man kann gleich vor dem VG klagen? Ist das im Falle des Rundfunkbeitrages auch so?


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Re: Wo klagt man ?
#7: 01. Juli 2014, 13:57
Du kannst auch den Bescheid direkt angreifen, weil der Widerspruchsbescheid ohnehin nicht ermessensorientiert ist. Da gibt es nur HOPP oder TOPP. Und für die ÖRR natürlich nur logischerweise HOPP!




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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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