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Autor Thema: Rücklastschriftkosten  (Gelesen 3649 mal)

g
  • Beiträge: 48
Rücklastschriftkosten
Autor: 26. Juni 2014, 10:42
Zum Hintergrund:
Person H hat bis 2012 an die GEZ, 5,76 Euro pro Monat, Rundfunkgebühren bezahlt.
Am 02.01.2013 buchte eine bis dahin unbekannte Firma "RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO" einen größeren Betrag vom Konto ab.
Person H erhielt davor keine Rechnung oder sonstige Informationen dazu.

3 Wochen später ließ Person H bei der Bank das Geld zurückbuchen und die Einzugsermächtigung entziehen.

Die LRA stellen nun, in dem Widerspruchsbescheid, die Rückbuchung einer Lastschrift in Rechnung.


Gibt es hierzu eine gute Begründung, für die Klageschrift, um diese nicht bezahlen zu müssen?



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Re: Rücklastschriftkosten
#1: 27. Juni 2014, 00:13
Wenn sich jemand ohne Einzugsermächtigung am Konto vergreift, darf das Geld zurückgeholt werden. Nur weil BS voraussetzt, dass man seine Einwilligung weiterhin gibt, heisst das nicht, das es so sein muss. Neue Bezeichnung, neue Einzugsermächtigung. Einfach mal nachfragen, welche rechtliche Grundlage es gibt für einen ungefragten Zugriff auf das Konto.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Rücklastschriftkosten
#2: 27. Juni 2014, 04:08
Am 02.01.2013 buchte eine bis dahin unbekannte Firma "RUNDFUNK ARD, ZDF, DRADIO" einen größeren Betrag vom Konto ab.

Genau *das* ist der Punkt:
Es bestand wohl berechtigter Verdacht auf Betrug!

Und das auch noch dummfrech am ersten Bankarbeitstag nach Einführung der Neuregelung!
Unfassbar!!! Noch dubioser geht's doch fast gar nicht!
Da könnte ja jeder kommen und sich unter Vortäuschung eines angeblich "seriösen" Namens als Trittbrettfahrer bereichern!

So wie bei der noch aktuellen SEPA-Umstellung, bei der auch von jeder Firma (außer wahrscheinlich vom Beitragsservice?)  jede Lastschrifteinzugsermächtigung mit neuen Daten an den Kontoinhaber mitgeteilt wurde, genau so hätten auch die geänderten Daten und Zahlungsmodalitäten des sog. "Rundfunkbeitrags" den Kontoinhabern mitgeteilt werden müssen.

Die sollen froh sein, dass Du keine polizeiliche Anzeige erstattet hast...!

Es stellt sich tatsächlich die Frage, ob man die Dreistheit der Inrechnungstellung der "Rückbuchung einer Lastschrift" nicht gleich postwendend mit einer Klageerweiterung quittiert...
...oder wenigstens als weiteres Argument für die Unrechtmäßigkeit der Regelungen und Vorgehensweisen.

Die lautlose Umstellung von der vorherigen "RundfunkGEBÜHR" zur völlig neuen Rechtsgrundlage des sogenannten "RundfunkBEITRAGs" ist eine der übelsten Sorte...
...und sollte auch auf dem jursitischen Wege einer harten Prüfung unterzogen werden.

Dies ist eine weitere der vielen
Beabsichtigten Vertuschungen in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2014, 04:14 von Bürger«
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www.rundfunk-frei.de

G
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Re: Rücklastschriftkosten
#3: 27. Juni 2014, 07:39
Bei mir hängen sie sich auch genau daran auf und behaupten sogar, ich hätte für Nov + Dez 2012 und Jan 2013 gar nicht gezahlt.
Dabei habe ich die Lastschrift im Januar widerrufen und den Betrag für 2012 dann sogar noch wieder überwiesen, weil ich bewusst das neue System boykottieren wollte. Rücklastschrift kostet trotzdem 0,89 Euro. Spaßvögel  ;D
Sie haben die Zahlung auch auf jeder "Beitragsrechnung" mit einbezogen, behaupten aber gleichsam diese nie erhalten zu haben ...
Einen kleinen Punkt meiner Klage habe ich dem nun tatsächlich gewidmet. Ich lasse mir halt nicht gern unterstellen, dass ich nicht gezahlt hätte, wo ich nachweislich gezahlt habe.
Und wenn jemand eine Einzugsermächtigung für 18 Euro/Quartal hat, dann kann er nicht plötzlich das Dreifache abbuchen, ohne mein schriftliches Einverständnis. Derjenige vergreift sich an meinem direkten Eigentum und das mag ich gar nicht gern. Da muss er sich nicht wundern, wenn er dann gar nichts mehr kriegt   >:D

Sehr fiese Masche! Also: Lassen wir uns das nicht gefallen!


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