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Autor Thema: Nachzahlung bei Anmeldung über Mitbewohner zu erwarten?  (Gelesen 1408 mal)

B
  • Beiträge: 2
Hallo,
erstmal möchte ich schreiben sehr interessantes Forum  :)

Hier ein fiktiver Fall 1:
Person A bewohnt eine Wohnung in Ort X seit Mai 2013. Bisher hat sie sich nicht bei der GEZ angemeldet. Außerdem hat A einen Mitbewohner, Person B, der im Februar 2014 eingezogen ist und seitdem GEZ bezahlt.

Die Weiterentwicklung des fiktiven Falls:

Fall 1a:
Person A hat ein Schreiben bekommen mit der Drohung einer Zwangsanmeldung. Person A meldet sich als Mitbewohner von Person B an. Ist zu erwarten, dass A die Rundfunkgebühren von Mai 2013-Januar 2014 nachzuzahlen hat? Die Adresse hat die GEZ dabei vom Einwohnermeldeamt.

Fall 1b:
Person A hat bisherige Schreiben ignoriert, nun ist die Zwangsanmeldung eingetroffen. Gibt es beim Schreiben zu der Zwangsanmeldung immer noch einen Antwortbogen mit der Möglichkeit, sich über Person B anzumelden?
Falls ja, kann auch hier - bei etwas verhärterten Fronten - in Aussicht gestellt werden, dass A keine Nachzahlung der Rundfunkgebühren Mai 2013-Januar 2014 erwartet?

Danke und viele Grüße
Beitrag


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