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Autor Thema: Klage vor dem VG Stuttgart Ziel Ruhendstellung  (Gelesen 1650 mal)

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Hallo Zusammen,

das sich bei MR.X einiges getan hat, ein neuer Thread:

Nach dem nun endlich ein Widerspruchsbescheid eingetrudelt ist, hat sich MR.X  Exodus666 (Person A) als Vorbild genommen und auch Klage mit Ziel Ruhendstellung eingereicht (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14039.msg94201.html#msg94201)
Dabei war die Klage sehr nahe angelehnt an die Klage von Person A in dem erwähnten Thread.
Begründungen wurden noch keine eingereicht, nur die Bitte diese innerhalb von 2 Monaten nachreichen zu dürfen.

Daraufhin bekam MR.X folgende Post:

1. Ein Brief vom Gerichtsvollzieher:

    Dort bittet dieser, einen etwas geringeren Betrag (ca 370Euro) an ihn innerhalb 2 Wochen zu überweisen, da er sonst den Vollstreckungsauftrag ausführen muss.

Dazu einige Fragen:
Warum ist der Betrag niedriger wie das was im GebührenKonto der GEZ steht (ca 510 Euro?)
Wie kann Mr.X herausfinden wie dieser Betrag zustande kommt?
Der Vorname von Mr.X ist falsch geschrieben (1 Buchstabe ist falsch a statt e) ist MR.X überhaupt gemeint?

2. Zwei Briefe vom Gericht:

    Antrag nach $80 Abs 5 ist eingegangen, MR.X soll der Übertragung auf einen Einzelrichter zustimmen und mitteilen, ob er mit der Entscheidung einen Berichterstatters einverstanden ist.
Und
    Klageschrift ist eingegangen, Mr.X soll der Übertragung auf einen Einzelrichter zustimmen und mitteilen, ob er mit der Entscheidung einen Berichterstatters einverstanden ist.

Streitwert wird auf 401,.. Euro festgesetzt.

Dazu folgende Fragen:
         Der Antrag nach $80 Abs 5 soll doch verhindern, das der Gerichtsvollzieher in der Sache vollstrecken kann, oder?
         Wird dieser darüber informiert, oder muss MR.X das machen?
         MR.X hat dies versucht, doch leider ist nun der Gerichtsvollzieher auch noch im Urlaub und hat seine nächste Sprechstunde erst nachdem die Frist abgelaufen ist...)
         Es wird nirgends darauf eingegangen, das MR.X gerne 2 Monate Zeit zur Klagebegründung hätte, kommt das noch? (eventuell nach der Antwort von MR.X auf die Fragen (s.o) des Gerichts?)

Und noch eine Frage: Wie lange hat MR.X Zeit um auf die Fragen des Gerichtes zu Antworten?

Das wars von mir,

Grüße a8531879


EDIT: Nach nochmaligen Lesens des Beitrages von Exodus666 macht sich MR.X auch Sorgen, ob die Punkte:

3.   aus vorgenanntem Grund in 2. das Fehlen einer gültigen Rechtsgrundlage für o. g. Rundfunkgebühren/-beitragsbescheide und Widerspruchsbescheid festzustellen
4.   aus vorgenanntem Grund in 3. die Rechtswidrigkeit der genannten Bescheide festzustellen

auch zu hohen Kosten (5000 Euro Streitwert) führen könnten, oder ob das Gericht mit seinem Streitwertbeschluss dem schon einen Riegel davor geschoben hat?



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