zur Antwort von Roggi..
mit gesunden Menschenverstand würde man dies annehmen. Die Realität sieht leider anders aus. Aktuell haben viele WGs dieses Problem. Teilweise wird der Beitrag (für eine Wohnung) gezahlt. Wenn sich die anderen Bewohner aber nicht rechtzeitig abmelde,n kassiert der Beitragsservice doppelt... So zumindest deren Vorgehensweise.
Das würde bedeuten, dass ihr beide 270€ nachzahlt, da sich keiner von euch abgemeldet hat...
Warum wird das so kommen?
Man kann sich weder rückwirkend abmelden, noch rückwirkend befreien lassen.
Ein sonderfall ist es wohl dann, wenn ihr bereits die Rundfunkgebühr gezahlt habt und durch die Umstellung entlastet werdet (da jetzt nur noch eine person zahlen muss). Dann habt ihr bis Ende 2014 rechtlichen Anspruch auf Erstattung der zuviel bezahlten Beiträge. Dies funktioniert aber scheinbar nicht, wenn man zu "Rundfunkgebühren" Zeiten noch nicht angemeldet war.
der Beschriebene Fall kommt aktuell sehr häufig vor. Die Bewoher, von WGs werden massenhaft doppelt zur Kasse gebeten, weil sie es versäumt haben sich abzumelden.
Aktuell ist mir noch kein Fall bekannt bei denen auch Familien betroffen sind. Hier erkennt der Beitragsservice wohl, dass es um den selben Beitrag geht. Das würde wohl eine zu hohe Welle ind er Bevölkerung auslösen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass sich zusammenlebende Famileien (Vater,Mutter,Sohn) , für die vorher einmal Gebühr (Vater bezahlt) gezahlt wurde, jetzt alle beim Beitragsservice anmelden um sich sich dann befreien zu lassen (fristgerecht zum 01/2013). Weil Rückwirkend geht ja nicht.
Wenn sich jemand erfolgreich gegen die rückwirkende Abmeldung gewährt hat, bitte melden! Hätte großes Interesse..
viele gürße