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Autor Thema: Zwangsvollstreckungsverfahren trotz Antrag auf Aussetzung - Und nun?  (Gelesen 2695 mal)

D
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Person A hat von der GEZ diverse Bescheide erhalten und allen jeweils mit einem Widerspruch geantwortet. Auch ein Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung wurde an die GEZ geschickt.

Nun hat Person A von der eigenen Stadtverwaltung eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung bekommen.
Person A hat daraufhin die betreffende Sachbearbeiterin im Büro besucht und ihr deutlich gemacht, dass die GEZ kein Recht auf eine Amtshilfe hat, weil sie dem Widerspruch noch nicht mit einem rechtsfähigen Widerspruchsbescheid geantwortet hat. Nur ein Infoschreiben, dass der Betrag laut Staatsvertrag gezahlt werden muss, reicht da nicht aus.

Im folgenden das Gespräch zwischen Person A und der Sachbearbeiterin.

Die Bearbeiterin mit große Augen. "Aber Sie müssen das doch zahlen!"
"Nein, eben nicht. Ich darf mich zuerst dagegen wehren. Die GEZ benutzt Sie aber, um mich von einer Klage abzuhalten."
Sie telefoniert mit der GEZ - "Ähm ja, die sagen, der Antrag auf Aussetzung hat keine aufschiebende Wirkung. Deshalb können wir da nichts machen"
"Dann handeln Sie aber falsch. Dann muss ich ja gegen diese Vorgehensweise klagen. Im Übrigen, wenn Sie die Zwangsvollstreckung richterlich durchsetzen wollen, stellt der Richter vorher dieselben Fragen wie ich und was antworten Sie dann?"

Sie empfahl Person A einen Anwalt hinzuzuziehen und hat die Frist um einen Monat verlängert.

Ist das wirklich alles? Ein Anwalt kostet erstmal ein Heidengeld, wohingegen das Fehlverhalten der GEZ hier eindeutig ist. Und das weiß selbst Person A als Laie.

Was wäre denn eine nicht so teure Alternative?

Vielen Dank!


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S
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Zauberwort lautet in diesem Fall: Antrag auf Eilrechtschutz (§80 VwGO )

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html beachten!


PS: Übrigens tapfer geschlagen. Es ist unglaublich, dass selbst Bedienstete im Vollstreckungswesen dieses "Das müssen sie doch zahlen" eingeimpft bekommen haben. Wir leben in (keiner) Bananenrepublik :)


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D
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Danke!  ;)

Für einen "normalen" Bürger ist das aber eine ganz schöne Arbeit sich durch das Juristenzeugs zu wursteln, wenn man damit eigentlich nichts am Hut hat.

Ist das ein Antrag in dieser Form?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.msg64369.html#msg64369

Im §80 VwGO klingt es aber so, als müsse ich den Antrag an meine Stadtverwaltung schicken, da sie die Vollstreckung vollzieht.


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Lies dir die entsprechenden Threads bitte dazu genau durch. Ein solcher Antrag muss beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt werden, zusätzlich mit dem Hinweis, dass bereits ein Vollstreckungsersuchen der entsprechenden Stelle vorliegt. Gerne kannst du schreiben, dass der BS es bis jetzt versäumt hat, auf deine Widersprüche und Anträge zu reagieren, und daher der Eilrechtschutz geboten ist.
Sobald das Gericht den Eingang deines Antrages bestätigt, kannst du diese Bestätigung dem zuständigen Vollstreckungsbeamten zukommen lassen, damit dieser die Vollstreckung erstmal aussetzt.


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