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Autor Thema: Hartz IV- Empfänger – Bescheid bekommen  (Gelesen 1297 mal)

K
  • Beiträge: 5
Hartz IV- Empfänger – Bescheid bekommen
Autor: 08. Juni 2014, 18:46
Hallo, ich bin neu hier und grüße euch erstmal alle.

Folgendes: Person A ist seit Oktober 2010 mit 6 Monaten Unterbrechung erwerbslos. Ein Jahr ALG I, seit Oktober 2011 ALG II.

Person A hat sich aber nie mit der Gebühreneinzugszentrale in Verbindung gesetzt. Hat Ratschläge gegoogled und die Briefe weitestgehend einbehalten, die man A geschickt hat, aber nie geantwortet.
Letzte Woche kam allerdings der berüchtigte Bescheid.

A wollte fragen, wie A jetzt dagegen vorgehen soll. Wäre es besser, wenn A im Antwortschreiben begründet, dass A arbeitslos ist (und wenn ja, soll A sich bereit erklären die 6 Monate außerhalb der Arbeitssuche unter Vorbehalt zu zahlen?) oder sollte A besser ohne Begründung widersprechen?

Die Anträge auf Befreiung, die A vom Jobcenter erhalten hat, hat A nicht mehr alle. Sollte A die Vorhandenen vielleicht nachreichen?

Vielleicht war es dumm, die Anträge au Befreiung nicht zu stellen, aber für A war von vornherein klar, dass A dieses System sowieso boykottieren will und dagegen ankämpfen will wo es nur geht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2014, 19:59 von Uwe«

C
  • Beiträge: 342
Die Zeiten vor 2013 werden nicht nachgehalten.
Wenn Person A danach alle Befreiungsanträge hat, dann kann er diese nun einreichen und muß gar nichts bezahlen.
Kämpfen kann man immer, auch wenn man befreit ist.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

K
  • Beiträge: 5
Sind die Anträge denn noch gültig?

Person A hat zwischenzeitlich drei Monate im Jahre 2013 gearbeitet. Für diese drei Monate wird wohl der Beitrag fällig werden. Person A ist nicht gewillt, den Betrag zu zahlen, keinen Cent.

Wie verfassen wir den Widerspruch am Besten?


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K
  • Beiträge: 5
Kann uns jemand helfen, die Frist läuft langsam ab.

Wir steigen noch überhaupt nicht durch in dem Widerspruchsdschungel. Wie würdet ihr in dem konkreten Fall hier den Widerspruch verfassen?

Soll Person A einfach nur auf die Zeit der Arbeitslosigkeit eingehen und sagen "ich bezahle nicht, weil ich arbeitslos war/bin" und die Monate, die zwischendurch gearbeitet wurde, erstmal unkommentiert lassen?

Oder sollen wir alles offen legen? Vielleicht sogar bereit erklären, die drei Monate nachzuzahlen (obwohl eigentlich komplett boykottiert werden soll, das ist eher das allerletzte Mittel)?


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