Hallo, ich bin neu hier und grüße euch erstmal alle.
Folgendes: Person A ist seit Oktober 2010 mit 6 Monaten Unterbrechung erwerbslos. Ein Jahr ALG I, seit Oktober 2011 ALG II.
Person A hat sich aber nie mit der Gebühreneinzugszentrale in Verbindung gesetzt. Hat Ratschläge gegoogled und die Briefe weitestgehend einbehalten, die man A geschickt hat, aber nie geantwortet.
Letzte Woche kam allerdings der berüchtigte Bescheid.
A wollte fragen, wie A jetzt dagegen vorgehen soll. Wäre es besser, wenn A im Antwortschreiben begründet, dass A arbeitslos ist (und wenn ja, soll A sich bereit erklären die 6 Monate außerhalb der Arbeitssuche unter Vorbehalt zu zahlen?) oder sollte A besser ohne Begründung widersprechen?
Die Anträge auf Befreiung, die A vom Jobcenter erhalten hat, hat A nicht mehr alle. Sollte A die Vorhandenen vielleicht nachreichen?
Vielleicht war es dumm, die Anträge au Befreiung nicht zu stellen, aber für A war von vornherein klar, dass A dieses System sowieso boykottieren will und dagegen ankämpfen will wo es nur geht.