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Autor Thema: Beitragsservice schickt Briefe an meine Eltern???  (Gelesen 1953 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo!

Erstmal das Szenario.

Person A meldet sich zum 01.01.2014 in einer anderen Stadt an (war vorher bei seinen Eltern gemeldet) und bekommt 3 Wochen später (am neuen Wohnort [Wohnung B]) die erste Post von ARD und Co und ignoriert die Briefe fleißig. (Beitragskontonummer 12345 für Wohnung B.)

Person A kündigt Wohnung zum 31.05.2014 da es ihn beruflich in eine andere Stadt verschlagen hat und Person A hat sich bisher aus Zeitgründen auch noch nicht umgemeldet. Person A richtet einen Nachsendeservice an die Adresse seiner Eltern ein. ARD und Co schicken weiter Briefe an die alte Wohnung, die kommen dank Nachsendeservice bei den Eltern an.

Vorige Woche bekommt A nun von ARD und Co einen direkt an seine alte Adresse adressierten Brief der die Zahlungserrinerung erhält, also ohne Nachsendeauftrag!!! (Selbe Beitragskontonummer wie in Wohnung B!!!) Wo haben die , die Zuordnung her??

Seine Eltern haben eine Befreiung vom Beitragsservice.

Wie soll sich A sich verhalten? Komplett ignorieren, da A ja überhaupt nicht dort wohnt oder denen verklickern das für die Wohnung eine Befreiung besteht?

Warum nutzen die alte Adressen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juni 2014, 17:02 von Uwe«

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  • Beiträge: 516

ARD und Co schicken weiter Briefe an die alte Wohnung, die kommen dank Nachsendeservice bei den Eltern an.

Vorige Woche bekommt A nun von ARD und Co einen direkt an seine alte Adresse adressierten Brief der die Zahlungserrinerung erhält, also ohne Nachsendeauftrag!!! (Selbe Beitragskontonummer wie in Wohnung B!!!) Wo haben die , die Zuordnung her??


Für seine Post nutzt der BS den Service PremiumAddress (oder so ähnlich). Dadurch erfährt er die im Nachsendeantrag angegebene Adresse und kann die dann direkt anschreiben.

Für die am 1.1.14 bezogene Wohnung wird er bis zum Tag der Abmeldung Beiträge verlangen.


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S
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Idee: Nach dem Umzug generell einen Nachsendeantrag zu jemand der zahlt stellen (z.B. Eltern). Der Beitragsbescheid dürfte dann ja nicht gültig sein wegen falscher Adresse.


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Z
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Oder eben keinen Nachsendeantrag stellen, dann geht alle Post zurück an Absender!
Man muß dann im Vorfeld halt an alle denken, von denen man noch Post bekommen möchte, ihnen die neue Adresse mitzuteilen.


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C
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Für seine Post nutzt der BS den Service PremiumAddress (oder so ähnlich). Dadurch erfährt er die im Nachsendeantrag angegebene Adresse und kann die dann direkt anschreiben.

Für die am 1.1.14 bezogene Wohnung wird er bis zum Tag der Abmeldung Beiträge verlangen.

Der BS dürfte die Adresse in der Tat auf diesem Wege erfahren haben. Die verschiedenen Optionen im Rahmen von "Premiumadress" (premiumadress.de) haben die früheren Vorausverfügungen abgelöst, z.B. "Falls verzogen, mit neuer Anschrift zurück" u.ä.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, die Weitergabe der neuen Adresse auszuschließen, was in aller Regel zu empfehlen ist. So kann ich bei jedem nachgesendeten Brief selber entscheiden, ob ich dem Absender meine neue Adresse mitteilen will.

Person A wird sicherlich den meisten Absendern gerne erklären, dass und warum bei der Eltern-Adresse ein vorübergehendes Postlager eingerichtet wurde. Da die Post des Beitragsservice jedoch ignoriert wurde und wohl auch weiter ignoriert werden soll, wird es das beste sein, wenn die Eltern den Brief (Zahlungserinnerung, also kein Bescheid?) mit "verzogen, zurück an Absender" in den nächstbesten Briefkasten werfen.


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