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Autor Thema: Widerspruch einlegen?  (Gelesen 1418 mal)

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Widerspruch einlegen?
Autor: 25. Juli 2014, 21:07
Hallo liebe Leute,

folgende Situation:

Person A ist letztes Jahr im Juli 2013 umgezogen. A bekommt Bafög und auch einen Befreiungsantrag.
In der Zeit hat A einen solchen Befreiungsantrag bekommen, nur ist dieser im Umzug verloren gegangen... im darauffolgenden November hat A diesen durch Zufall gefunden und unverzüglich an den Rundfunksbeitragsservice geschickt. Dieser galt natürlich erst ab dem darauffolgenden Monat. Dann bekam Person A Briefe in denen stand, dass A vom Zeitraum Juli - November zu zahlen hat.
Da A mit Partner B zusammengezogen ist und B ebenfalls Briefe mit nem bestimmten Beitrag bekam, baten A und B darum, dass man ihnen einen neu durchgerechneteren Bescheid schickt, da beide sonst hätten für eine Wohnung doppelt zahlen müssen.. Diese Rechnung kam dann. Person A fragte über das Kontaktformular der GEZ - homepage ob es überhaupt möglich wäre in Raten zu zahlen. Dies formulierte A nicht auf sich bezogen. Dann bekam Person A Briefe, mit dem Inhalt "Sie haben mit uns Ratenzahlung vereinbart, bitte zahlen sie den Betrag von ... Euro bis zum TT.MM.JJJJ..." ärgerlich.
Mittlerweile kam ein Gebührenbescheid und eben auch eine Mahnung gegen die Person A Widerspruch einlegen soll. Dies wollte A nun tun, doch dieses Schreiben ist leider abhanden gekommen...
Jedenfalls ist meine Frage in dieser Situation: ist es überhaupt möglich einen Widerspruch einzulegen?
Denn A kann diesen Beitrag nicht zahlen, da es mit dem Bafög finanziell einfach nicht wirklich vereinbar ist. Das unvorteilhafte ist ja nochmal das Ding mit der Ratenzahlung welche A 'natürlich' mit denen vereinbart hatte, ich glaube noch einmal kann A dies ja sicher nicht noch einmal "beantragen" oder? Wie würdet ihr vorgehen?

MfG Eudora  und danke für eventuelle Antworten. :)


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