So ergeht es einem zum Schluss, wenn man sich verrennt und RundfunkAbmahngebühren nach dem Buchstaben eines veralteten RundfunkUrheberrechts partout erzwingen will:
NACHWORT
Ach was muß man oft von bösen
Buben hören oder lesen!
Wie zum Beispiel hier von diesem,
welcher Günter Dörr gehießen.
Der, anstatt durch Johnnys Lehren
Sich zum Guten zu bekehren,
Oftmals noch die Taz verlachte
Und sich heimlich lustig machte.
Ja, zur Übeltätigkeit,
Ja, dazu ist man bereit!
Gesetze biegen, Menschen quälen,
Taz.de und Zwetschen stehlen.
Das ist freilich angenehmer
und dazu auch viel bequemer,
als im Gerichte oder Knast
zu sitzen auf dem toten Ast.
Aber wehe, wehe, wehe,
wenn ich auf das Ende sehe!
Ach, das war ein schlimmes Ding,
wie es Günter Dörr erging.
Doch im ganzen Netz herum
ging ein freudiges Gebrumm
"Gott sei Dank! Nun ist's vorbei
mit der Übeltäterei!"
(frei nach Wilhelm Busch)