Hallo erstmal,
Ich Person A ist neu hier und versucht euch nun sein Anliegen mal zu schildern, denn der Beitragsservice hat nun auch A erwischt!
Also angenommen Person a hat mit seiner Lebensgefährtin eine gemeinsame Wohnung angemietet! Person b( folgedessen Lebensgefährtin) hat vorher schon gez gebühren unter ihrer alten Adresse bezahlt! Hat sich aber nicht für die neue gemeinsame Wohnung angemeldet! Weil Person b auch nicht wusste, das dieses zu tätigen ist! In der Vergangenheit hat weder Person a noch Person b darüber Kenntnis erhalten, das es nun Pflicht sei!nun ist Person b aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und prompt hat Person a die zwangsanmeldung im Briefkasten gehabt mit der Aufforderung rückwirkend den Betrag vom 01.01.2013 bis jetzt zu begleichen! Kann Person a da nun Einspruch gegen einlegen, da ja Person a in dem Glauben war, das b ja eh zahlt und somit es sich erledigt hat?