Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Einzugstermin korrekt angeben?  (Gelesen 2461 mal)

M
  • Beiträge: 11
Einzugstermin korrekt angeben?
Autor: 11. Juni 2014, 16:33
Hallo, habe mal eine Frage:

Kann die GEZ eigentlich auch Infos beim Vermieter einholen? Im konkreten Fall hätte eine Person x im März 14 ihren Wohnsitz angemeldet. Im April 14 meldet sich dann die GEZ bei x, weil x noch nicht als Beitragszahler registriert ist.  Der Haken wäre jetzt der, dass x schon seit 01.01.13 unangemeldet in der selben Wohnung wohnt. Sollte x verschweigen, dass sie schon viel länger als seit März 14 in der Wohnung wohnt? Laut Stadtverwaltung ist’s ja „korrekt“, laut Mietvertrag nicht.




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 516
Re: Einzugstermin korrekt angeben?
#1: 12. Juni 2014, 16:28
Wenn der BS niemanden ausfindig machen kann, der von Januar 13 bis Februar 14 dort gewohnt hat, wird er wohl tatsächlich beim Vermieter nachfragen.

§ 9 I 2 RBStV:
Zitat
Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 11
Re: Einzugstermin korrekt angeben?
#2: 12. Juni 2014, 16:46
@ ss32:

Meinst du denn, dass die GEZ groß nachforscht, ob denn die Angaben zum Wohnungseinzug stimmen?

Und was wäre, wenn sie rauskriegen, dass jene Person falsche Angaben bezüglich des Wohnugseinzuges gemacht hat? Könnte man strafrechtlich belangt werden?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.238
Re: Einzugstermin korrekt angeben?
#3: 13. Juni 2014, 00:30
Mehr als eine Säumnisgebühr von 8 Euro und eine Beitragsnachforderung seit dem Einzug ist nicht zu befürchten. Ob BS überhaupt beim Vermieter nachfragt ist zweifelhaft.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 11
Re: Einzugstermin korrekt angeben?
#4: 14. Juni 2014, 16:50
Mehr als eine Säumnisgebühr von 8 Euro und eine Beitragsnachforderung seit dem Einzug ist nicht zu befürchten. Ob BS überhaupt beim Vermieter nachfragt ist zweifelhaft.

Ah ja, Danke für die Anwort!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben