In einem Video (sq-7mTVhN2A) hat ein Vollzieher mit einer "Justizeintreibungsordnung" einen Schuldner konfrontiert, als dieser bemerkte dass keine Unterschrift auf dem Vollsteckungsauftrag stand. Er wollte dann die Rechtmäßgikeit der Bundesbereinigungsgesetze (o.ä.) dem Vollzieher erklären, der aber abgeneigt war und das als "kokolores" und Widerspruch ansah und so dokumentierte. Der Nicht-Beamte, so sagt der Vollzieher selbst, sei Landesbeamter und kein Bundesbeamter, da gelten wohl unterschiedliche Gesetzgebungen, was für die Vollstreckung aber keinerlei Rolle spiele.
Der Vollzieher machte sich dann aus dem Staub. Teil II schaue ich gerade an.
Justizbeitreibungsordung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jbeitro/gesamt.pdfUnd da soll der Bürger durchsteigen, toll, ich mach mich fit
___
Was ist der Unterschied zwischen Landes- und Bundesbeamte bei einem Besuch mit Vollstreckungsauftrag?
Was muss ich beachten, was sind meine Rechte in diesem Fall?
Kann mit einem Dienstausweis amtlich agiert werden?
Unterschrift ja oder nein?
Der Fall ist noch unbekannt, kann also auch eine rechtmäßige Vollstreckung gewesen sein, es geht auch nur um die formelle Sache, eben mit dem Dokument und der vollstreckenden Person und der dargestellte Dialog.
Danke.