Person X bleibt nichts anderes übrig als es durchzuspielen.
Wenn der Hartz-IV-Bescheid vom 28.5. nicht sein erster Bescheid war, kann er versuchen, die Beitragsforderung
erlassen zu bekommen (natürlich unter Vorlage der vorherigen Bescheide).
Wenn es sein erster Bescheid war, kommt er um die Zahlungspflicht für Zeit zurück bis 01.01.2013 kaum herum.
Außer er hatte auch im letzten Jahr ein niedriges Einkommen, dann könnte er - schwierig - versuchen, über die
Härtefallregelung d'rum 'rum zu kommen.
Allesfalls wenn er absolut mittellos ist, könnte er es darauf anlegen, sich -vergeblich- pfänden zu lassen.
Ansonsten bleibt ihm noch, Ratenzahlung zu vereinbaren.
Oder Person X wartet auf Rundfunkgebühr-Beitragsbescheide, legt mit Beratungsschein/Gerichtskostenhilfe
Rechtsmittel ein und schindet Zeit. Denn keiner weiß, ob der RbStV nicht doch vom BVerfG gekippt wird.
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