Da der Beitrag ja nun pro Wohnung berechnet wird, muss natürlich auch nur einmal gezahlt werden. So schreibt es der Beitragsservice ja auch auf ihrer Internetseite.
Man liest und hört aber immer wieder von Fällen, wo doppelt gezahlt werden soll, nur weil sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig abgemeldet hat. Finde ich eh schon ein Unding, dass eine Beitragsbefreiung nicht einer Abmeldung entspricht.
Des weiteren kann ich ebenso wenig nachvollziehen, warum eine rückwirkende Abmeldung nicht möglich sein sollte.
In wie weit der Beitragsservice nun berechtigt ist diese "ausstehenden" Beiträge zu verlangen, weiß ich leider auch nicht. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass er das Recht dazu hat. Das wäre bei einem anderen Verein, wo man Mitglied ist und sich nicht rechtzeitig abmeldet ebenfalls der Fall.