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Autor Thema: Beitragsservice korrigiert von Anfechtungs- auf Feststellungsklage!?  (Gelesen 1634 mal)

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Person A sowohl hat Eilrechtsschutz beantragt sowie wegen Untätigkeit (2. Anfechtungsklage) geklagt.

Der Beitragsservice behauptet ganz lapidar:
Der Widerspruch sei unbegründet und müsse daher nicht beschieden werden.

Geht das einfach so? Aber wenn die den Widerspruch nicht bescheiden hat Person A auch keine Chance dies Anzufechten. Wie soll das gehen?

Weiter hatte sich ja in diesem speziellen Fall herausgestellt, dass der Bescheid aus Feb. 2011 NIE zugestellt wurde. Und damit der Verwaltungsakt nichtig ist. Entsprechende Beweise wurden den Schreiben an das VG ebenfalls hinzugefügt!

Antwort des Beitragsservice hierauf nach etwa 3-4 Wochen ist, dass die meinen hier sei eine Feststellungsklage angebracht und die Anfechtungsklage falsch.

Bis heute wurde der Widerspruch nicht beschieden!
Dem Widerspruch vom 30.12.13 wurden übrigens über die Zeit hinweg weitere Argumente/ Ergänzungen hinzugefügt (nachgeschickt).
Ignoriert das der Beitragsservice einfach oder fließen die korrekt zum Widerspruch vom 30.12.13 mit ein?

Person A will weiter an seiner Untätigkeitsklage im Bezug auf seinen Widerspruch vom 30.12.2013 inkl. den Ergänzungen festhalten. Schließlich hatte Person A sich NIE bei der GEZ angemeldet und hatte auch nie eigene Rundfunkgeräte (betrifft die Zeit bis zum 31.12.2012).
Aus der Untätigkeitsklage macht Person A eine Anfechtungsklage wenn denn der Beitragsservice den Widerspruch irgendwann mal beschieden hat.

Wie soll Person A am besten reagieren?


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