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Autor Thema: Berufsgenossenschaft lehnt Ratenzahlung ab  (Gelesen 1852 mal)

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  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Berufsgenossenschaft lehnt Ratenzahlung ab
Autor: 30. Mai 2014, 19:42
Liebe Gemeinde

es handelt sich dabei um insgesamt 140,00 Euro, die Person A der BG schuldet. Die Summe ist berechtigt und Person A ist bereit zu zahlen, jedoch in Raten.
Person A hat sich mit BG in Verbindung gesetzt und vorgeschlagen 10,00 Euro pro Monat zu zahlen. Heute ist die Nachricht von BG gekommen:

Zitat:

Ihrem Stundungsantrag können wir nicht zustimmen.
Wir sind grundsätzlich verpflichtet Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben und dürfen eine Stundung nur in Ausnahmefällen bewilligen (§ 76 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch-SGB-IV).

Begründung:
Zahlungserleichterungen werden nur gegen Sicherheitsleistungen (z.B. Bankbürgschaft, Lohn-oder Forderungsabtretungen) gewährt. Diese liegen uns nicht vor.


Übrigens im Schreiben ist keine Unterschrift vorhanden, was vorher nie der Fall war. Person A wusste immer wen sie anschreibt. Person A hat sonst mit BG nichts mehr zu tun, wenn 140,00 Euro gezahlt sind ist der Fall abgeschlossen und zwar bis zum Lebensende.

Die Methoden gleichen dem Beitragsservice. Person A kann hier nicht alles offenbaren, jedoch beabsichtigt die Zahlung in Raten zu begleichen auch über Gerichtvollzieher wenn es sein muß.

Was kann Person A nun machen?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2014, 19:55 von dimon«

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  • Beiträge: 207
Da geht es um Sozialversicherungsbeiträge, das ist ein anderes Rechtsgebiet
und in der Tat noch strenger als beim BS.

Person A ist wohl selbständig?
Da droht bei nicht fristgerechter Zahlung sogar ebenfalls die direkte Entsendung der
Vollstreckungsorgane und darüber hinaus Insolvenzbeantragung durch den SV-Träger.

Allerdings sind die BGs normalerweise etwas umgänglicher; sehr massiv werden die KK als
Einzugsbehörde für KK, RV, PV und AV.

Auf Ratenzahlung lassen sich SV und FA sehr ungern ein, und wenn, dann mit hohen Verzugszins-Aufschlägen.

P.S.: Hier ist der § 76 SGB IV komplett: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__76.html





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