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Autor Thema: Nachzahlungsaufforderung  (Gelesen 1086 mal)

L
  • Beiträge: 1
Nachzahlungsaufforderung
Autor: 29. Mai 2014, 09:21
Hallo!
Ich bin auf euer Forum gestoßen, da ich mich momentan erstmal tierisch über den Rundfunkbeitrag aufrege und ärger habe.
Zusammenfassung:
 Person A  wohnte an Ort A soweit alles gut, dann zog Person A letztes Jahr im Monat X zu einer Familie (Wohnung B) , welche bereits den Beitrag zahlt. Da es nun ja pro Wohnung gilt, teilte Person A die Nummer mit und die Adresse.
(Leider Abmeldebestätigung nicht erhalten/verbummelt....)
NUN : Mai 2014 Brief an Wohnung B mit der Aufforderung der Nachzahlung von Monat x bis Mai.  Da ja nicht abgemeldet...
 
Person A ist im April in Wohnung C gezogen, vermutlich wurde dadurch erst das ganze ins Rollen gebracht.
Für diese Wohnung wird aber auch noch nichts gezahlt. Da würden sie ja dann gleich doppelt kassieren....
Wohnung A (angeblich nicht abgemeldet) und Wohnung C (von Person A noch nicht angemeldet)

Ach ja :   auf eine Rückfrage hieß es es kann nicht Rückwirkend abgemeldet werden. (rückwirkend zahlen geht aber schon !?!? )
Wer ist nun in der Nachweispflicht?
Person A fragt auch nochmal bei der Rundfunkanstalt  (finde Anstalt trifft es ganz gut  >:D )  nach welche "Wohnung" sie denn meinen, denn es wird hier nie von Konkreten Adressen gesprochen.....
Anwalt wird dann auf wohl mal kontaktiert.

Eure Erfahrungen`?

Und wie ist es wenn A sich erst nach dem 2 oder 3 Brief anmelden würde / ummelden... muss A dann Rückwirkend bis zum Einzugsdatum zahlen??

Viele Grüße
Luna


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2014, 09:23 von Uwe«

 
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