Eine eventuelle BAFÖG-Befreiung dürfte - auch rückwirkend - in diesem fiktiven Fall keine Rolle spielen, da sich diese nur innerhalb von "Bedarfsgemeinschften", nicht jedoch innerhalb von lediglichen WGs auf alle Mitbewohner einer Wohnung erstreckt (alles im RBStV nachzulesen).
Sofern der Mitbewohner B bereits für die Wohnung zahlt, sollte für Person A aber zumindest nach außen alles in Ordnung sein - sofern sich
Person A beim "Beitragsservice" zügig "abmeldet" unter Verweis auf die bereits bestehende "Beitragsnummer" der Wohnung.Es ist seit der Neuregelung vom 01.01.2013 pro Wohnung nur 1 Beitrag in Höhe von (noch) 17,98/mtl fällig - egal, wieviele Personen sich hinter der Wohnungstür verbergen. Dass damit eklatante Ungerechtigkeiten einhergehen insbes. gegenüber Einzelpersonen, sei hier erst mal nicht weiter erwähnt...
Zu dieser eher allgemeinen Frage bitte ausgiebig die
Suchfunktion des Forums nach
"Doppelanmeldung",
"Abmeldung" etc. durchsuchen.
Auch eine web-suche hilft da mitunter schon weiter.
An sich ist dies aber eher eine Frage an den Beitragsservice selbst...
www.rundfunkbeitrag.deWir hier fühlen uns der grundsätzlichen ZahlungsVERWEIGERUNG und GrundrechtsVERTEIDIGUNG verpflichtet... ...und dies sollte ggf. auch Person A, B und Y und Z baldigst in Betracht ziehen, denn eine "Befreiung" (ob nun BAFÖG oder nicht) oder ein spendabler Mitbewohner sind nicht zwangsläufig von Dauer - und irgendwann würden fiktive Personen A-Z mit der rohen Realität der Grundrechtsverletzungen konfrontiert werden.
Dazu dann bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlDa diese allgemeine Frage bereits mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt wurde, und Mehrfachdiskussionen allgemeiner Fragen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.