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Autor Thema: 2. Beitragsbescheid bekommen. 2. Widerspruch einlegen oder schon klagen?  (Gelesen 1343 mal)

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  • Beiträge: 45
Hallo meine Freunde,

am 30.12.13 legte Person A den 1. Widerspruch gegen ARD ein.

Im März 014 bekam Person A eine Bezahlungsaufforderung ohne Beitragsbescheid.
Person A reagierte nicht.

Am 2. Mai (Ausgangsdatum) wurde Person A zum 2. mal ein Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung geschickt und neue Zahlungsaufforderung.

Es stellt sich die Frage: soll Person A jetzt einen 2. Widerspruch einlegen oder direkt zur Klage gehen?
Und wenn, dann sollte Person einen Rechtsanwalt holen oder geht es auch ohne?

Person A wohnt in NRW.

Über gebräuchliche Tipps würde Person A sich sehr freuen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2014, 16:03 von themob«

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  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Widerspruch auf alle Fälle einlegen.
Klagen erst, wenn der Widerspruchbescheid kommt. Es gibt Leute, die bereits 3 bis 4 Bescheide bekommen haben und keinen einzigen Widerspruchbescheid erhalten.
Vorsichtzahlbar sollte Person A sich im Forum schlau lesen um für eine bevorstehende Klage vorzubereiten.

Also entspann dich (#)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2014, 18:52 von dimon«

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  • Beiträge: 45
Vielen Dank. Person A schreibt  also 2. Widerspruch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2014, 12:57 von Uwe«

 
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