Dann muss doch ernsthaft in Betracht gezogen werden, dass die alten Gebühren verjährt sind. Ich würde diesen krassen Fall als Betrugsversuch behandeln und gar nichts zahlen, sondern dagegen klagen. Alle früheren ALG-Bescheide zusammensuchen und Widerspruch einreichen mit anschliessender Klage. Das könnte dahingehend erfolgreich sein, dass auch die Befreiungsbescheide anerkannt werden müssen, die eigentlich verjährt sind, denn wenn der Beitragsservice verjährte Gebühren haben will, dann muss er auch verjährte Befreiungen hinnehmen. Ist zwar sehr unsicher, aber ohne Einkommen hat man das Recht auf Gerichtskostenhilfe. Einen besseren Weg sehe ich nicht, also nichts bezahlen, auch nicht Ratenzahlung.
Wenn die Gerichte für den Beitragsservice urteilen, kann man immer noch Ratenzahlung vereinbaren.