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Autor Thema: Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge im Elternhaus  (Gelesen 1805 mal)

H
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Hallo,

Person A hat eine Zahlungsaufforderung von der GEZ in Höhe von 323,64 EUR bekommen, die sich aus dem Zeitraum von 01.2013 - 06.2013 zusammensetzen.

Person A hat seit 01.2013 immer Briefe von der GEZ bekommen, sich bei der GEZ anzumelden und die Wohnsituation des Haushaltes offen zu legen. Diese Briefe hat Person A nach vollständigem Lesen sorgfältig in vier Teile geteilt und entsorgt.

Gleichzeitig wohnt Person A noch im ELTERNHAUS. Dort wird seit 01.2013 regelmäßig der Runfunkbeitrag gezahlt.


Welche Schritte kann Person A unternehmen, um den geforderten Betrag nicht zahlen zu müssen bzw. mit welchen Schritten muss Person A seitens der GEZ rechnen?

Vielen Dank.


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P
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Eine Information fehlt, könnten es 1 Wohnung oder 2 sein?

Fall1 Person A könnte bei den Eltern wohnhaft gemeldet sein, z.B. in Stadt A, aber einen 2ten Haushalt an einem anderen Wohnort haben, möglicherweise in Stadt B oder auch nur in einer anderen Straße oder sogar im gleichen Haus. Sind die Briefe immer bei B gekommen, bleibt nur irgendwann abzuwarten bis ein Bescheid kommt, Wiederspruch Klage, wegen z.B. aus Gründen des Gewissen etc.

Fall2 Person wohnt nur bei den Eltern und hat dort keine räumlich vollständig abgeteilte Wohnung, welche sich auch direkt betreten läßt, dann reicht es das die Eltern (-die lassen sich vielleicht oder wahrscheinlich auch nicht überzeugen zukünftig nicht zu zahlen-) zahlen, weil 1 Beitag pro Wohnung aber reicht. Rückmelden, dass bereits für die Wohnung bezahlt wird, und deswegen keine Anmeldung erforderlich ist. Oder auch abwarten bis Beitragsbescheid kommt, dann Wiederspruch mit Verweis auf den Zahlenden und oder Klage, weil in Summe nur 1x zu zahlen ist oder eben auch aus Gründen des Gewissens etc.


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Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, ist es immer ratsam, erst abzuwarten, bis ein richtiger Beitragsbescheid kommt. Dann kann man immer noch alle Tatsachen richtig stellen. Da für Zweitwohnungen ebenfalls zu bezahlen ist, sollte Person A sich beim Einwohnermeldeamt nur bei den Eltern anmelden und die andere Wohnung abmelden, wenn es geht. Zumindest für vergangene Wohnsituationen brauchen keine Angaben mehr gemacht werden, es wäre ein kleiner Rettungsanker, wozu es aber noch keine Erfahrung gibt.


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