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Autor Thema: Wann wäre der Forderungsbeginn bei jetziger Kontaktaufnahme seitens des BS?  (Gelesen 1300 mal)

r
  • Beiträge: 2
Person A hat erst jetzt erstmalig Post vom BS bekommen. Kann der BS jetzt die Gebühren seit Beginn 2013 fordern oder nur ab dem derzeitigen Zeitpunkt?


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P
  • Beiträge: 207
Da braucht es mehr Angaben.

Aber grundsätzlich natürlich ab 01.01.2013.


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H
  • Beiträge: 1
In der letzten Zeit bekamen einige Post vom Beitragsservice, wo der gesamte Betrag seit 2013 gefordert wird.
Knapp 300€


Für mich persönlich ist jetzt die Frage
Füße still halten und abwarten - wenn ich Pech habe bekomme ich auch den Brief und muss die 300€ nachzahlen

oder mich selbst anmelden und ab "morgen" zahlen
wenn ich Pech habe werden sie genau deswegen aufmerksam und ich muss ebenfalls die 300€ zahlen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2014, 20:22 von HerrBert«

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Reagieren muß man erst, wenn der Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt. Man widerspricht die Bescheide immer wieder, auch wenn der erste Widerspruch noch in Arbeit ist.

Die Methoden vom Beitragservice sind unersichtlich. Die Menschen werden in Form von Drohbriefen mit Vollstreckungsanküdigung unter Druck gesetzt und zur Zahlung gezwungen. Es interessiert die nicht, ob da einer auf Widerspruchbescheid wartet oder nicht.

Daher Augen offen halten und die Fristen nicht versäumen.


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