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Autor Thema: Klage zurückziehen?  (Gelesen 8192 mal)

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Re: Klage zurückziehen?
#15: 20. Mai 2014, 14:15
So kann man nur inständig hoffen, dass ihr den Kampf fortführen werdet, denn Person B ist erstmal raus.
PS: Hat wer ne Ahnung wie man ne Klage zurückzieht? Muss dies begründet sein?
Ob "zurückziehen" wirklich nötig ist...?
Meine Meinung/ "Strategie":
...ggf. Fristverlängerung/ Ruhen des Verfahrens beantragen, auf noch nicht abschließende Urteile ("Berufung zugelassen"...) verweisen...
Wenn dem nicht zugestimmt wird, dürfte man immer noch Gelegenheit haben, seine Klage "zurückzuziehen".
Aber:
Solange höherinstanzliche Verfahren anhängig sind, mit "dranhängen"... ;)

PS: Die augenscheinlich eher politisch motivierten Urteile von Rheinland-Pfalz und Bayern kann man eigentlich nicht ernstnehmen...


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b

brubbel

Re: Klage zurückziehen?
#16: 20. Mai 2014, 15:25
@Bürger: Ein guter Punkt, den hatte ich so auch noch nicht auf dem Radar.
Die Klage von Person B ist sowieso nicht weit fortgeschritten, mehr als den Eingang der Klage (und natürlich die sofort zu zahlenden 105€ Verfahrenskosten), hatte er noch nicht im Briefkasten.

Also wird Person B noch einmal eine Nacht darüber schlafen, oder zwei...

PS: Ob "man" die Urteile aus RP und BY ernstnimmt, tut ja leider nichts zur Sache. Die Gerichte werden es höchstwahrscheinlich tun.


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k

kraus

Re: Klage zurückziehen?
#17: 22. Mai 2014, 20:40
Wenn ich nur Grundgesetzverstösse beklage, ist kein Grund für das Verwaltungsgericht vorhanden, darüber zu urteilen. Da sehe ich nicht so schwarz.
Nein. das stimmt nicht. Bei der PC-Gebühr ist auch aufgrund von Verstößen gegen das Grundgesetz geklagt und entschieden worden.
Es gibt meines Wissens nach aber kein abschließendes, letztinstanzliches Urteil zu den Grundrechtsverstößen auf BVG-Ebene.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverwaltungsgericht-bestaetigt-Rundfunkgebuehren-fuer-internetfaehige-Computer-1126154.html Wie man der Meldung entnehmen kann, hat sich das Gericht auch mit den verfassungsrechtlichen Fragen beschäftigt. Und das haben auch die ersten und zweiten Instanzen gemacht.


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