Hallo Zusammen,
ich habe mich nun auch mal bei euch angemeldet um mich gegen die GEZ bzw. den Beitragsservice zu wehren falls es überhaut noch Sinnvoll ist nach den gerade verkündeten Urteilen aus Bayern und Osnabrück.
Folgender hypothetische Situation:Person A war nie bei der GEZ angemeldet und bekam deswegen von November 2013 bis Januar 2014 4 Schreiben mit der Bitte, den „Antwortbogen zur Selbstauskunft“ auszufüllen.
Person A hat, wie häufig empfohlen, alle diese Schreiben ignoriert und bekam im Februar 2014 dann die Bestätigung zur (Zwangs-)Anmeldung. Diese wurde zwar wie die vorherigen Schreiben abgeheftet, jedoch weiterhin nicht beantwortet.
Im März folgte ein Schreiben „Zahlung der Rundfunkbeiträge“ mit einer ähnlichen Rückseite wie hier
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html, jedoch
ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Auch dieses hat Person A ignoriert da es sich nach Internetrecherchen noch um kein widersprechbares Schreiben gehandelt hat.
Nun bekam Person A jedoch im 16 Mai 2014 eine Zahlungserinnerung (geschrieben am 02.05.) zu dem ausstehenden Betrag. Zusätzlich wurde drauf Hingewiesen das Person A Zukünftig keine Zahlungsaufforderungen mehr bekommt, sondern die Rundfunkbeiträge per Gebühren-/Beitragsservice erhoben werden, plus Säumniszuschlag.
Nun macht sich Person A Gedanken ob bereits der Widerspruch hätte erfolgen müssen oder bereits einen anderen Fehler gemacht hat?
Hat Person A sonst irgendwas übersehen um sich zu wehren?
Wie soll Person A weiter vorgehen?
Was muss sich Person A unter Gebühren-/Beitragsservice vorstellen. A dachte, das diese (GEZ/Beitragsservice) bereits die Gebühren erheben!?
Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe.