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Autor Thema: Rundfunkbeitrag bezahlen, rückwirkend?  (Gelesen 5043 mal)

j
  • Beiträge: 4
Rundfunkbeitrag bezahlen, rückwirkend?
Autor: 22. Mai 2014, 08:08
Hallo,

Person A möchte sich freiwillig ab 01.01.2014 anmelden und einen Jahresbeitrag einsparen.
Kann A versuchen, nicht Rückwirkend zum 01.01.2013 zu zahlen?

Habe im Forum folgende Formulierung gefunden:
Zitat
"Ich lehne eine Beitragszahlung rückwirkend zum 01.01.2013 ab, weil die Wohnung erst ab 01.02.2014 fertig gestellt wurde. Da die Räumlichkeiten vorher nicht zum Wohnen und schlafen geeignet waren, bestand keine Anmeldepflicht. Während der Renovierungsarbeiten habe ich dort nicht geschlafen oder gewohnt. Ich bitte um Anmeldung ab 01.02.2014, oder teilen sie mir mit, was als Nachweis nötig ist, damit ich beweisen kann, dass die Räumlichkeiten vorher keine Wohnung waren."
Da es keinerlei Nachweispflicht gibt, wo man sonst gewohnt hat, ist es eine gute Ausrede. Die schreiben daraufhin: "Da sie in der Wohnung seit 01.01.2013 gemeldet waren, gehen wir davon aus, das die Wohnung seit 01.01.2013 Beitragspflichtig war." Man kann ja lange renoviert haben und bei seinen Eltern (oder auf der Parkbank) geschlafen haben. Ist was für Leute, die nichts zu verlieren haben.

Hat sowas Erfolg? Was könnte A noch unternehmen, um nicht rückwirkend zum 01.01.2013 zu zahlen? Wäre das nicht auch Betrug, wenn A ja einfach zum 01.01.2014 anmeldet und so wissentlich versucht sich ein Jahr zu sparen?

Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2014, 08:21 von themob«

T

Tante Erna

Denke das funktioniert nur, wenn man beweisen kann das man 2 Wohnungen gleichzeitig hatte und das man die 2. Wohnung zu diesem Zeitpunkt erst angemietet hat. Außerdem wäre es natürlich hilfreich Zeugen zu haben und entsprechende Handwerkerrechnungen, etc. vorlegen zu können.

Dann muss man aber trotzdem für die erste Wohnung Beitrag zahlen. ;)


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j
  • Beiträge: 4
Angenommen A fühlt Online einfach das Formular zum 01.01.2014 aus.
Kommen die dann trotzdem und wollen wissen, was vor dem 01.01.2014 war?


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Tante Erna

Würde mich sehr wundern, wenn sie das nicht wissen wollen. ;)


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themob

Da Person A den ersten Brief zur Anmeldung Ende 2013 bekommen hat ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7863.msg56930.html#msg56930 ), kann Person A davon ausgehen das der BS das Einzugsdatum weiss.

Die kommen folglich nicht, sondern wissen es bereits. Wer jetzt was versucht, um das Jahr 2013 zu sparen, muss anhand der Informationen selbst entscheiden und die richtige Lücke finden.

Die Daten, die zum ersten Brief geführt haben, dürften aus den Teillieferung stammen. Siehe Seite 8 + 9 der Lieferkonzept Datenübermittlung

Die Daten, welche dem BS mitgeteilt werden im Rahmen der Teillieferungen, stehen hier: RBStV §14 Abs. 9
Tag des Einzugs in die Wohnung

Die Daten, welche dem BS bei Ab- An- Ummeldung mitgeteilt werden, stehen unter anderem auf Seite 12 der Lieferkonzept Datenübermittlung
Zum Beispiel der Tag des Ein und Auszugs sowie gegenwärtige und letzte frühere Anschrift

Lieferkonzept Datenübermittlung

Wann wurden / werden die Daten übermittelt ?

Schleswig Holstein
Hamburg
Niedersachsen
Bremen
Nordrhein Westfalen
Hessen
Rheinland Pfalz
Baden Württemberg
Bayern
Saarland
Berlin
Brandenburg
Mecklenburg Vorpommern
Sachsen
Sachsen Anhalt
Thüringen

PS: Hier im Forum geht es weniger um Geld sparen und Angebot nutzen, als sich gegen diese soziale Unverträglichkeit, unter anderem, gemeinschaftlich zur Wehr zu setzen.  ;)


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j
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A würde sich ja dagegen wehren wollen, hat aber Angst zu scheitern und nachher für einem Riesenbetrag "Schulden" zu stehen, gerade weil sich das ja auch ziemlich in die Länge ziehen würden. A soll jetzt schon über 400 € zahlen, das ist viel Geld.


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A würde sich ja dagegen wehren wollen, hat aber Angst zu scheitern und nachher für einem Riesenbetrag "Schulden" zu stehen, gerade weil sich das ja auch ziemlich in die Länge ziehen würden. A soll jetzt schon über 400 € zahlen, das ist viel Geld.

Ich handhabe es wie folgt: Die Beiträge wandern bei mir seit dem 1.1.2013 monatlich auf mein Tagesgeldkonto. Das tut zwar weh, weil ich das Geld durchaus zum Leben bräuchte, aber weg wäre es ja so oder so. Sollte ich doch mal zum Zahlen gezwungen werden, kann ich meine "Schulden" aus dem ersparten immer noch begleichen.

Keine Ahnung, wie das dann mit den Säumniszuschlägen aussieht. Aber die, und die Kosten für eine Klage nehme ich lieber auch noch in Kauf, als mich diesem ungerechten System kampflos zu beugen. Muss natürlich jeder selber wissen.

Der Beitragsservice wird mit Sicherheit auch auf die Zahlungen seit 1.1.2013 nicht verzichten wollen. Davon kannst du ausgehen. Du wirst denen das dann mit Sicherheit nachweisen müssen. Aber so wie ich das gelesen habe, hast du ja schon Aufforderungen zur Anmeldung erhalten. Somit wirst du dann auch für das Vorjahr zahlen müssen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2014, 11:05 von themob«

 
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