Dagegen gab es unter sozialdemokratischen Juristen einiges Grummeln, als der SPD-Vorschlag Anfang April bekannt wurde. König habe kaum Erfahrung im Verfassungsrecht, sei zu bürgerlich, nicht durchsetzungsfähig und nicht meinungsstark.
Ich kenne die Frau nicht, aber der Satz kann auch bedeuten:
Kaum Erfahrung im Verfassungsrecht = ist mit der geltenden Vetternwirtschaft und den Deals unter der Hand noch nicht vertraut und könnte diese behindern.
Zu bürgerlich = schert sich nicht genug um ihre eigene elitäre Zunft und die Sicherung der existierenden Privilegien.
Nicht durchsetzungsfähig = ist nicht Mitglied einer der etablierten großen Lobbygruppen oder hat bei diesen keinen Stein im Brett.
Nicht meinungsstark = steht mit ihren Ansichten unter Kollegen eher allein da bzw. wird nicht von den etablierten Kreisen geschmiert.
Es kommt immer drauf an, was für Personen solche Worte sagen. Wenn man sich die Juristen und speziell die hohen Richter und deren allgemeine Ansichten so betrachtet, dann tut es denen natürlich weh, wenn jemand berufen wird, der in den bestehenden Klüngel nicht eingenordet ist bzw. nicht eingeordnet werden soll. Natürlich wäre es ihnen lieber gewesen, wenn Paul Kirchhof-Junior berufen worden wäre ... da wüssten sie wenigstens, dass sie "Verstärkung" erhalten haben.
Europarecht klingt immerhin schon mal nach der grundsätzlichen Hoffnung, dass die Frau über den Tellerrand der eigenen Landesgrenze hinaus zu denken in der Lage sein könnte.
Was mich stutzig macht: Der SPD ist jemand "zu bürgerlich"?