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Autor Thema: GEZ droht mit Gebühren/Beitragsbescheid  (Gelesen 3395 mal)

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GEZ droht mit Gebühren/Beitragsbescheid
Autor: 19. Mai 2014, 08:05
Hallo zusammen,

Person A hat noch nie GEZ gezahlt. Vor 2013 wurde sie zwar zwangsangemeldet und konnte mit einem Schreiben, dass sie öfters im Ausland unterwegs ist und keine Geräte hat den Beitragsservice befriedigen. Dazu kam, dass Person A denen ein Hausverbot erteilt hat und danach Ruhe war.

So... nun bekommt Person A seit längerem Post zur Zahlungsaufforderung - rückwirkend zum 1.1.2013. Im letzten Brief steht: Zu Ihrer Information: künftig erhalten sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Runkfunkbeträge setzen wir dann jeweils per Gebühren/ Betragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird.

Frage ist, soll Person A zahlen, obwohl sie teils bei Ihrem Partner wohnt. Das Problem ist, Person A hat eine Eigentumwohnungswohnung ist ist da auch noch gemeldet.

Was kann man da im Besten Fall tun??

Grüße,
fluse


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2014, 08:09 von René«

S
  • Beiträge: 2.177
Frage ist, soll Person A zahlen, obwohl sie teils bei Ihrem Partner wohnt. Das Problem ist, Person A hat eine Eigentumwohnungswohnung ist ist da auch noch gemeldet.

Du wohnst da nicht, warum bist Du da gemeldet?!

Die Einwohnermeldebehörde hat wie die Politik mit diesem Rundfunkbeitrag auch an Glaubwürdigkeit verloren.
Aber der Rundfunk ist ja das wichtigste und steht über alles, über die Glaubwürdigkeit aller rechtsstaatlichen
Institutionen.

Person A sollte vielleicht der Rundfunkanstalten, dass sie einen Beitragsbescheid endlich ausstellen sollen,
anstatt damit zu drohen, damit A widersprechen und klagen kann. Widersprechen und Klagen ist der Anfang.
Leider nehmen sie sich Zeit, weil Ende dieses Jahres soll der Rundfunkstaatsvertrag von den unglaubwürdigen
Landtagen überprüft werden.


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Da der Partner eine Eigentumswohnung hat, ist die Frage, wer überhaupt für den Beitrag zuständig ist. Als Mitbewohner braucht man sich allenfalls an den Kosten freiwillig beteiligen. Eine Pflicht zum anmelden oder gar bezahlen besteht nicht. Es muss sich der Wohnungsinhaber mit dem Beitragsservice auseinandersetzen. Da ein Wohnungsinhaber auch angeschrieben wird, muss er für sich entscheiden, was er möchte: zahlen oder klagen. Wenn er schon zahlt oder, besser noch, Widerspruch eingelegt hat, braucht ein Mitbewohner sich nicht anmelden (ganz legitim) und sollte das unter keinen Umständen tun, sowas kann in der Zukunft Probleme geben.

Auf einen Beitragsbescheid kann man es ankommen lassen. Es wird ein Säumniszuschlag von 8 Euro erhoben, wenn es soweit ist. Sollte der Wohnungsbesitzer den Beitragsbescheid zuerst bekommen, muss er handeln. Er bekommt eine Beitragsnummer und ein Beitragskonto, nun kann er zahlen oder Widerspruch einlegen. Ein Mitbewohner braucht erst reagieren, wenn ein Beitragsbescheid kommt. Dann kann man dem Beitragsservice mitteilen, dass der Wohnungsinhaber mit seiner anzugebenden Beitragsnummer für die Wohnung zuständig ist, wohlgemerkt egal, ob er zahlt oder Widerspruch einlegt.

Sollte ein Mitbewohner zuerst einen Beitragsbescheid bekommen, muss reagiert werden. Der Wohnungsinhaber müsste die Verantwortung übernehmen und sich anmelden. Ansonsten bleibt alles am Mitbewohner hängen.

Es kommt aber sicherlich auch auf die persönliche Situation an, ob jemand bereit ist zu zahlen, zu klagen, Verantwortung zu übernehmen usw.

Es sei noch erwähnt, dass eine Wohngemeinschaft laut RBStV gesamtschuldnerisch haftet, was immer das bedeutet und wie immer das auszulegen ist. Sollte es irgendwann nicht möglich sein, zu klagen, dann sind alle für die Zahlung verantwortlich. Z.B. bei verpasstem Widerspruch.


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Person A hat heute mal angerufen bei dem Verein.
Die sagen wieder, es ist tasächlich eine Lücke im VerfassungsVertrag vorhanden wenn es um Eigentumswohnungen geht. Zahlen muss aber jede Wohnung. Ausser sie steht komplett leer und steht zum Vermieten frei. Partner B zahlt und wohnt in der Mietwohnung. Person A hat ne Eigentumswohnung und zahlt nicht. Das Beitragskonto von Person A von vor 2013 gibt es allerdings nicht (mehr?) und es kann nichts nachvollzogen werden.

Frage ist was tun - kämpfen oder zahlen?  :-X
Ich bin nach wie vor der Meinung ich zahle genug Grundstücksteuer und ARD und ZDF gehören verschlüsselt, wenn die Geld von den Bürgern sehen wollen!


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Hallo Ihr Lieben,

könnt ihr euch vorstellen, dass es hier keinen Anwalt gibt, der es gegen die GEZ aufnehmen will?? ???

Habt ihr bitte Ideen bzw Vorschläge für Anwälte im Raum Mannheim?

Danke!!!


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... könnt ihr euch vorstellen, dass es hier keinen Anwalt gibt, der es gegen die GEZ aufnehmen will?? ???

Habt ihr bitte Ideen bzw Vorschläge für Anwälte im Raum Mannheim? ...

In Zeiten des Internets gibt es die Möglichkeit auch Anwälte außerhalb von Mannheim in Anspruch zu nehmen. Ich selbst bin aus Berlin und hatte mal einen Anwalt aus Leipzig beauftragt, der mir gegen O2 geholfen hat und die damals 19€ teure Rücklastschriftabzocke unterbunden hat. Am Ende habe ich effektiv sogar 10€ plus gemacht, weil mir O2 während des Rechtsstreits eine Gutschrift gab, die ich natürlich angenommen habe und trotzdem die Zivilklage durchgezogen hatte. Inzwischen wurde die Rücklastschriftgebühr deshalb auf ein erträgliches Maß zurechtgestutzt (5€ glaub ich). Sämtliche Kosten des Rechtsstreits wurden von O2 getragen.

Bei einem anderen Fall wurde ich von einem Inkassobüro verklagt und habe vor Gericht als angeklagter "Straftäter" auch ohne Anwalt gewonnen. Dabei ging es um die Vortäuschung einer Straftat, was natürlich nur eine Racheanzeige vom Inkasso auf meine Anzeigen hin war. Freispruch durch den Richter erfolgte in weniger als 20 Minuten, wie ich mit dem Richter damals schon Tage zuvor telefonisch besprochen hatte. Auch nach über zwei Jahren habe ich vom Inkassobüro nichts mehr gehört. Dabei waren deren Schreiben ziemlich "bedrohlich" aufgebaut. Inhaltlich ging es bei der Hauptforderung um illegales Online-Glücksspiel im Internet. Da musste ich sogar den Staatsanwalt mehrmals zurechtstutzen, weil er Suggestivfragen stellte, um mir das mit dem Glücksspiel zum Verhängnis werden zu lassen und eine weitere Nebenklage aufzubauschen. Zum Glück habe ich bei jeder Suggestivfrage Einspruch mit Protokollierung eingelegt und die Ziele des Staatsanwalts haben nichts für ihn gebracht. Zumal ich das Thema vor Gericht bei mehr als 30 Zuschauen (ganzer Saal war voll, sogar mit Pressefritzen) politisiert und polemisiert hatte. Zahlen musste ich ans Inkassobüro nichts, weil alleine Spielschulden schlicht Ehrenschulden und somit nicht titulierfähig sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2014, 15:56 von abgezockter1984«

 
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