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Autor Thema: Zahlung der Rundfunkbeiträge  (Gelesen 5017 mal)

m
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Zahlung der Rundfunkbeiträge
Autor: 09. April 2014, 12:16
Hallo

Person A ist September 2013 nach Trennung des Ehepartners in eine eigene Wohnung gezogen.
Person A hat seither regelmäßig Post erhalten vom Beitragsservice/GEZ die immer ignoriert wurden
ungeöffnet entsorgt wurden.

Nun Hat Person A heute einen Brief bekommen Zahlung der Rundfunkbeiträge
und soll bis 15.4.14 215,76€ zahlen.

Wie sollte sich Person A nun am besten verhalten?

LG


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Re: Zahlung der Rundfunkbeiträge
#1: 09. April 2014, 12:41
Auf Beitragsbescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung ( in dem Rechtsbehelfsbelehrung sollte ein Satz stehen wie: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei(m) ..." ) muß immer reagiert werden. Ich denke, das sollte Person "A" berücksichtigen.


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Re: Zahlung der Rundfunkbeiträge
#2: 09. April 2014, 12:42
Ist das denn ein Bescheid und   Person A kann keine Rechtsbelehrung sehen?


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themob

Re: Zahlung der Rundfunkbeiträge
#3: 09. April 2014, 12:50
Es ist hilfreich, sich die in rosa unterlegten fixierten Beiträge in den Boards anzusehen.

Als Beispiel: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,28.0.html

und darin das Thema: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html  (Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick)

Dort kann Person A sehr schnell vergleichen.


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Re: Zahlung der Rundfunkbeiträge
#4: 09. April 2014, 12:53
gesehen und verglichen

Rechtsbelehrung nicht vorhanden
wie auf dem brief zu sehen nur eine Zahlungsaufforderung

Person A zeigt mir gerade die Befreiungsbescheide für den gesamten Zeitraum da
sie von da an AlG2 bezieht



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Q
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Re: Zahlung der Rundfunkbeiträge
#5: 13. April 2014, 11:43
XYZ bekam die Tage auch dieses Schreiben.

Es findet sich auch hier.

Es ist insgesamt das sechste. Nach:
1. Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag
2. Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag
3. Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag
4. Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag - zweite Fassung
5. Bestätigung der Anmeldung
Alle seit Mitte November 2013 so etwa im Monatsabstand.

Nun also dieses:
Zahlung der Rundfunkbeiträge
Mit "Kontostand" und einem Überweisungsträger, OHNE Rechtsbehelfsbelehrung.
Und erstmalig NICHT als "Infopost".

Hypothetisieren wir mal so, wie XYZ und seine politisch interessierten Bekannten es auch tun:

XYZ hat nie GEZahlt.
Es gab einmal einen "Besuch", das war 2007.
Schreiben der GEZ 2008-2009.
Sonst nie Versuche der Kontaktaufnahme.

Die bisherigen Schreiben wurden abgeheftet, sonst reagierte XYZ nicht.

XYZ und andere meinen:
verhalten so wie hier beschrieben:

Zahlung der Rundfunkbeiträge = informativer Charakter
Zitat
    an dieser Stelle noch keinen Widerspruch einlegen

Also weiterhin, bis zum Gebühren-/Beitragsbescheid, gar nicht reagieren.

Andere Ansichten vermögen XYZ und andere in diesem schönen Forum nicht zu finden.
Auch hier steht es so.

Zur Unterstützung der Diskussionen wäre XYZ dankbar, wenn Links auf ggf. andere, übersehene Verhaltensweisen gepostet werden könnten.

XYZ und andere meinen übrigens auch:
schon das Scannen der Daten der Einwohnermeldämter ist rechtswidrig, nicht mit den Datenschutzgesetzen vereinbar - aber für juristisch nicht so Gebildete ist das schwer durchschau- und diskutierbar.

Liebe Grüße

Quietus


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H
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Re: Zahlung der Rundfunkbeiträge
#6: 13. April 2014, 18:58

Zur Unterstützung der Diskussionen wäre XYZ dankbar, wenn Links auf ggf. andere, übersehene Verhaltensweisen gepostet werden könnten.


Ich weiss nicht, ob XYZ die folgende Vorgehensweise kennt.

Man kann nämlich und soll sogar in bestimmten Fällen laut Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Befreiung aus religiösen oder Gewissensgründen stellen,
was ich und einige andere aus dem Forum hier gemacht haben.
Wie sich im nachhinein herausgestellt hat, ist es sogar die einfachste Vorgehensweise.

1. Man bekommt keine Mahngebühren aufgebrummt.
2. Man muss nicht gegen jeden Beitragsbescheid Widerspruch einlegen.
3. Man bekommt nicht einmal einen Beitragsbescheid, ja man braucht auch überhaupt keinen bei dieser Vorgehensweise.
4. Da kein Beitragsbescheid erstellt wird, hat die Rundfunkanstalt auch kein Rechtsmittel in der Hand für eventuelle Drohungen mit Vollstreckung.
5. Es fallen keine Gerichtskosten an.
6. Man kann diesen Antrag sogar offensiv stellen, solange man noch garnicht angemeldet ist, wie es ein Bekannter gemacht hat,
der die Zwangsabgabe aus pädagogischen Gründen abgelehnt hat.

Ein völlig legaler und einfacher Weg des Widerstandes gegen den Zwangsbeitrag.

Näheres hier:
http://helmutenz.wordpress.com/


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

Q
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Re: Zahlung der Rundfunkbeiträge
#7: 13. April 2014, 19:32
Ich weiss nicht, ob XYZ die folgende Vorgehensweise kennt.

Man kann nämlich und soll sogar in bestimmten Fällen laut Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Befreiung aus religiösen oder Gewissensgründen stellen,

XYZ verfuhr hier bisher eventuell zu selektiv.
Und hat sich über Erfolgsaussichten dieses Vorgehens nicht weiter informiert.

Eventuell gut, das mal zu tun, anstatt sich in Widerspruchsverfahren zu verzetteln   ;)

XYZ betrachtet sich als unreligiös, philosophisch und mit Gewissen behaftet allerdings ist er schon.
Er würde eine solchen Antrag auch nur aus Überzeugung stellen, so wie er aus Überzeugung versucht, gewaltfrei und vegetarisch zu leben.

Dank für den Hinweis auf das Blog, war mir bisher nicht bekannt.
Ich werde mich hineinlesen.

Quietus


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Q
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Re: Zahlung der Rundfunkbeiträge
#8: 11. Mai 2014, 11:40
Haben andere auch dieses Schreiben
Zahlung der Rundfunkbeiträge
mit Überweisungsträger
mehrmals bekommen?
Bei mir traf es jetzt zum zweiten Male - mit "aktualisierter" Gesamtsumme seit 1/2013 - ein.

Gruß
Quietus


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Zahlung der Rundfunkbeiträge
#9: 11. Mai 2014, 12:41
...ist nicht ungewöhnlich.
Ich kannte es bisher eher als "Zahlungserinnerung".


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Q
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Re: Zahlung der Rundfunkbeiträge
#10: 29. Juni 2014, 15:56
Ich weiss nicht, ob XYZ die folgende Vorgehensweise kennt.

Man kann nämlich und soll sogar in bestimmten Fällen laut Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Befreiung aus religiösen oder Gewissensgründen stellen,
was ich und einige andere aus dem Forum hier gemacht haben.
Wie sich im nachhinein herausgestellt hat, ist es sogar die einfachste Vorgehensweise.

XYZ hat inzwischen zwei Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" und ein Schreiben "Zahlungserinnerung" bekommen. Wie üblich so etwa im Monatsabstand.

Als nächstes ist also "Gebühren-/Beitragsbescheid" fällig.

Gehen wir davon aus, dass, wie hier beschrieben, "Widerspruch einlegen mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" XYZs weitere Verfahrensweise wäre.
Liefe der - selbstverständlich individull formulierte Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen unabhängig davon?

Also
1. Widerspruch
2. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
3. Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen

???

Gruß
Quietus


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