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Autor Thema: Und was sagt der Gerichtsvollzieher dazu?  (Gelesen 113579 mal)

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awawaw



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danke für die schnelle antwort.

soll Person A jetzt warten bis der mit der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft kommt oder sofort Rechtsbehelf einlegen?

Bis jetzt ist das ja ein Schreiben rein informativen Charakters oder versteht Person A das falsch?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2014, 16:08 von themob«

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awawaw

Mein Schwager meinte zu seiner Schwester in einem ähnlichen fiktiven Fall...
Dem Vollstrecker ( Gerichtsvollzieher ) würde ich schon mal mitteilen das ich Beim Vollstreckungsgericht Rechtsbehelf (Erinnerung) einlege,
damit die Eintragungsanordnung ( Eintrag Schuldnerverzeichnis) nicht erst rausgeht....und er den Fall "erstmal auf Eis legt" und den "Ball flach hält... (-: Sollte die Aufforderung zur Vermögensauskunft kommen... ab das Fax ans Vollstreckungsgericht.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9254.msg64509.html#msg64509

Ohne Durchsuchungsbeschluss ( hat er erstmal nicht...) hat der Gerichts/Vollzieher in der Wohnung nichts zu suchen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2014, 16:11 von awawaw«

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Vielen Dank für die Vordrucke aber kann Person A die denn überhaupt nutzen?
Im Fall von Person A Fall liegt ja ein vollziehbarer Verwaltungsakt vor. Person A hat ja anders als andere einen Beitragsbescheid bekommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2014, 16:35 von Ziym«

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oder behauptet Person A erstmal sie hätte nix bekomm um zeit zu schinden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2014, 16:34 von Ziym«

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awawaw

Mein Schwager meinte zu seiner Schwester in einem ähnlichen fiktiven Fall...
Entweder Beitragsbescheid bekommen oder eben nicht bekommen... .......diese Frage kann Mister X nur selber beantworten ( wer denn sonst... )
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Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es verboten... in persönlichen Angelegenheiten eines dritten irgendwelche Auskünfte zu erteilen.
Im Forum wird über fiktive Fälle diskutiert....in dem von dir angesprochenen fiktiven Fall geht es darum... das Mister X keinen Beitragsbescheid erhalten hat. Die Frage nach dem "was ist wenn" .. stellt sich hier nicht. Mister X hat keinen Verwaltungsakt erhalten.... PUNKT


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2014, 17:32 von Uwe«

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  • Beiträge: 7
So die Anfechtungsklage gegen den BS ist in den Sand verlaufen. Würde eh nichts nützen. Also werde ich jetzt leider zahlen müssen :'(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2014, 09:02 von El Gecko«

 
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