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Autor Thema: Die Haushaltsabgabe ist aus guten Gründen verworfen worden  (Gelesen 6650 mal)

S
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Die Intendanten machten der Politik "Angeboten". Die Länder beauftragten dann ARD und ZDF mit der Ausarbeitung dieses neuen Gebührenmodells. Die Abgabe sorgt schon seit Monaten für lautstarke Empörung bei der Wirtschaft, was wiederum die Politiker nervös macht. Weiter:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/medien-laender-streiten-ueber-neue-rundfunkgebuehr-1382492.html


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Sorry, wäre zu schön gewesen in unserer aktuellen Situation,
aber der Artikel stammt aus dem Jahr 2006, Zitat oben rechts: "18.10.2006, 17:15 Uhr".


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Das ist es doch gerade: Wieso wurde der Haushaltsabgabe damals vehement widersprochen und heute sind mit einem Mal alle einverstanden? Was hat sich geändert?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
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Zitat aus obigem Artikel: "Der Wechsel zur Haushaltsabgabe sei bereits mehrfach von den für die Rundfunkpolitik zuständigen Ministerpräsidenten diskutiert und „aus guten Gründen verworfen worden..."

Soweit ich mich erinnere, erkannte man damals den Widerspruch zwischen Haushalt und Rundfunknutzung.
Diesen Widerspruch hatte dann später Paul Kirchhof in seinem Gutachten aufgenommen und, wenn ich nicht irre,
durch die "Überall-Empfangbarkeit" und die "Typisierung" aufzulösen versucht.

Aber ja, natürlich liegen hier auch zwei unserer wichtigsten Gegenargumente.



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h
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Das ist es doch gerade: Wieso wurde der Haushaltsabgabe damals vehement widersprochen und heute sind mit einem Mal alle einverstanden? Was hat sich geändert?
Da kann man nur spekulieren. Also ich vermute mal, dass man Gebührenerhöhungen vermeiden wollte. Akzeptanz ist ja ohnehin im Sinkflug (meine Wahrnehmung). Um Mehreinnahmen zu erzielen, hat man die Reform dann so umgebastelt, dass mehr Leute die 17,98€/Monat zahlen müssen. ... Der ÖRR kriegt den Hals halt nicht voll ....


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Auch schon älter (2011) aber interessant!

Ralf Michalowsky (DIE LINKE) zu den Mängeln des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Eine Rede von Ralf Michalowsky (MdL im Landtag NRW). Der medienpolitsche Sprecher der LINKEN erklärt, warum seine Fraktion diesem Staatsvertrag nicht zustimmt.

Das Video:
http://www.youtube.com/watch?v=NB0TG8gGRo0


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wieso wurde der Haushaltsabgabe damals vehement widersprochen und heute sind mit einem Mal alle einverstanden? Was hat sich geändert?
"Geändert" hat sich leider gar nichts - es ist die gleiche Konzept- und "Alternativlosigkeit" wie schon seit Jahrzehnten... tatsächlicher Reformwille faktisch = null:

Dr. Anna Terschüren
Verfasserin der venichtenden Doktorarbeit zum sog. "Rundfunkbeitrag" (vgl. Gutachten)
petty news > Anna Terschüren: "Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig." [~17min] @16:28min

http://youtu.be/BIdjm-8J5XI?t=15m58s
Zitat
"[...] das Ganze ist so 'ne Art politischer Kompromiss.
Ich befürchte tatsächlich, dass da auch - sehenden Auges sozusagen - [...] sich der Gesetzgeber auch bewusst war, was da eigentlich dahinter steckt [...] und man das trotzdem eingerichtet hat mangels Alternativen [...]"

http://youtu.be/BIdjm-8J5XI?t=16m28s
Zitat
"[...] Jetzt ist es ja so, dass sich gerade so fast als herrschende Meinung bislang zumindest in der Wissenschaft total etabliert, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist.
Es gibt ja seitens der Wissenschaft eigentlich wenig abweichende Meinungen im Moment.
Aber es ist schon bemerkenswert, dass da so eben sehenden Auges, dieser Rundfunkbeitrag so ausgestaltet wurde, obwohl er halt der Verfassung in vielen Punkten nicht entspricht."


PS @Uwe: Sehr guter Fund!!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2014, 06:39 von Uwe«
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Das ist es doch gerade: Wieso wurde der Haushaltsabgabe damals vehement widersprochen und heute sind mit einem Mal alle einverstanden? Was hat sich geändert?
Da kann man nur spekulieren. Also ich vermute mal, dass man Gebührenerhöhungen vermeiden wollte. Akzeptanz ist ja ohnehin im Sinkflug (meine Wahrnehmung). Um Mehreinnahmen zu erzielen, hat man die Reform dann so umgebastelt, dass mehr Leute die 17,98€/Monat zahlen müssen. ... Der ÖRR kriegt den Hals halt nicht voll ....

Da braucht man nicht zu spekulieren. Die Machthaber entlarven sich selbst:

31.03.2011
Landtag Nordrhein-Westfalen 2817 Plenarprotokoll 15/30

Zitat
9 Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung
rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter
Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Antrag
der Landesregierung
auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag
gemäß Artikel 66 Satz 2
der Landesverfassung
Drucksache 15/1303
Ich eröffne die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt
und erteile für die Landesregierung
Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren das Wort.
Dr. Angelica Schwall-Düren,...

Außerdem weise ich darauf hin, dass dieser Staatsvertrag
die einzige Möglichkeit ist, um eine Gebührenerhöhung
zum 1. Januar 2013 zu vermeiden.
Wenn dieser Staatsvertrag nicht in allen Ländern
ratifiziert wird, wird es mit Sicherheit zu einer Gebührenerhöhung
kommen. Wenn er aber ratifiziert
wird, bestehen gute Chancen auf eine Beitragsstabilität
für mindestens zwei weitere Jahre...

08.12.2011
Landtag Nordrhein-Westfalen 4889 Plenarprotokoll 15/48

Zitat
7 Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher
Staatsverträge (Fünfzehnter
Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Antrag
der Landesregierung
auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag
gemäß Art. 66 Satz 2
der Landesverfassung
Drucksache 15/1303
Beschlussempfehlung und Bericht
des Haupt- und Medienausschusses
Drucksache 15/3419
Entschließungsantrag
der Fraktion DIE LINKE
Drucksache 15/3436
Entschließungsantrag
der Fraktion der FDP
Drucksache 15/3483
Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 15/3490
Entschließungsantrag
der Fraktion der CDU
Drucksache 15/3491
zweite Lesung
Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die
Fraktion der CDU der Frau Abgeordneten Verpoorten
das Wort.
Andrea Verpoorten (CDU):...
Aber diese Diskussion können wir am heutigen Tage
noch nicht in aller Tiefe führen, da wir heute zunächst
eines vermeiden müssen: Gebührenerhöhungen.
Gebührenerhöhungen, die sicherlich kommen werden,
wenn wir den Systemwechsel nicht beschlieLandtag
08.12.2011
Nordrhein-Westfalen 4890 Plenarprotokoll 15/48
ßen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs
beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die KEF,
rechnet mit einer Erhöhung der Gebühr um 1 €,
wenn der Systemwechsel nicht kommt.
Selbst die FDP-Fraktion im Landtag von Schleswig-
Holstein hat gestern Abend mit Verweis auf die Gefahr
einer Gebührenerhöhung ihre Zustimmung zu
diesem Staatsvertrag verkündet – ich zitiere mit Erlaubnis
der Präsidentin –:
„Wir haben lange mit uns gerungen, ob wir dem
Staatsvertrag trotz der erheblichen Mängel zustimmen
können. Ausschlaggebend war letztlich
die zu befürchtende Beitragserhöhung um einen
Euro bei einem Scheitern des Vertrages. Wir
wollen die Bürger entlasten und nicht mit weiteren
Gebühren belasten.
Scheitert der Staatsvertrag, sind demnach Gebührenerhöhungen
zu erwarten. Das können wir
nur verhindern, wenn wir zustimmen.“
Dies erklärte die medienpolitische Sprecherin der
FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Ingrid
Brand-Hückstädt, am gestrigen Abend.
Meine Damen und Herren, was ist denn der maßgebliche
Grund drohender Gebührenerhöhungen? – Der
maßgebliche Grund liegt doch darin, dass es immer
mehr Menschen gibt, die ihre Geräte nicht anmelden,
die sogenannten Schwarzseher. Schwarzsehern wird
die Umgehung ihrer Gebührenpflicht durch die bisherige
Anknüpfung der Gebühr an ein Empfangsgerät
erleichtert.

Nur so am Rande bemerkt:

Die können und wollen sich in ihrer abgeschotteten Welt nicht vorstellen, dass es Menschen gibt, die den Mist nicht brauchen und ihn rundweg ablehnen. Und aber dann auch für die Verblödung nicht bezahlen wollen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
  • Beiträge: 2.177
Tatsächlich mangelnde Alternativen?

Das Problem liegt in der Lüge, und die Lüge von nicht ganz blöden Menschen ist in der Regel da, wo man sie
schwer nachweisen kann: zum Beispiel in den Begründungen. Es wird ständig erzählt, es wäre der technische
Fortschritt der Grund der Reform. Auch in der Pressemitteilung des bayerischen Verfassungsgerichthof steht
das. Meiner Meinung ist das eine Lüge, und zwar offensichtliche.

Tragbare Geräte gab es immer, besonders seit der Erfindung des Transistors. Die Abgabe konnte man immer
entfliehen mit einer falschen Angabe über vorhandene, zum Empfang bereite Geräte, und zwar seitdem es
diese Abgabe gibt. Was hat sich also geändert? Die Technik kann nicht das Problem sein: gerade sie erlaubt,
eine gerechte Gebühr nach Inanspruchnahme der Leistung. Die Qualität der Leistung ist trotz technischem
Fortschritt, der billigere Produktion erlaubt, gesunken und die Abgabe immer teurer geworden. Wegen der
Finanzierungsprivilegien im Namen einer Rundfunkfreiheit sind diese Unternehmen immer unwirtschaftlicher
geworden, obwohl die Technik eine wirtschaftlichere Arbeit erlaubt. Sie brauchten immer mehr Geld für
eigentlich weniger, obwohl es nach Sendestunden als mehr aussieht. Und das Geld sollten sie sich vom
Bürger holen, am Ende, jetzt, sogar von Bürgern wie ich, die nichts mit Rundfunk zu tun haben wollen.

Politiker haben nicht den Mut, eine Sanierung herbeizuführen, teilweise weil das Bundesverfassungsgericht
die Rundfunkanstalten mit ihren Ansprüchen immer geschützt hat, obwohl zwischen den Zeilen der Urteile
erkennt man, dass diese Möglichkeit besteht. Sie haben auch nicht den Mut, weil der Ruf dieser infamen
Politiker vom Rundfunk abhängt: der Ruf der Politiker und ihrer Parteien ist weniger eine Eigenschaft der
Politiker und ihrer Parteien, sondern eher ein Konstrukt der Medien. Sie haben nicht den Mut, weil die große
Masse der Politiker unfähig, untauglich, ja blöd ist und vorwiegend damit beschäftigt ist, ihren "guten Ruf"
aufrechtzuerhalten, ihre Arbeitsstelle zu erhalten, und neue Stellen für Politiker zu schaffen.

Geändert hat sich nichts: die Entartung des Systems ging weiter, sie fordert mehr Geld und weniger Freiheit des
Bürgers. Die Entartung geht immer schneller, aber ihre Beschleunigung und was sie von uns fordert gehört zu
ihrem Wesen, so dass man es nicht Änderung nennen kann.

Ist es verfassungswidrig? Das Grundgesetz wird ständig geändert, angepasst an die Bedürfnisse der Politiker
gegen den Bürger. Verfassungsrichter können bis zu einem Gewissen Grad alles mit der Verfassung rechtfertigen,
etwas und auch das Gegenteil, auch das, was ein gebildeter Leser als ein Widerspruch mit der Verfassung erkennt.
Sie machen aus der Verfassung eine Farce. Wenn nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung geschrieben
worden wäre, wäre sie völlig an die Bedürfnisse der Politiker angepasst, so dass weniger Alchemie von
Verfassungsrichtern notwendig wäre.


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six2seven

Zitat Sophia.Orthoi:
Sie haben auch nicht den Mut, weil der Ruf dieser infamen
Politiker vom Rundfunk abhängt: der Ruf der Politiker und ihrer Parteien ist weniger eine Eigenschaft der Politiker und ihrer Parteien, sondern eher ein Konstrukt der Medien.

Hallo,
..auf den Punkt gebracht !!!


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Jedes Wohl und Weh einer Politikerkarriere hängt von der Darstellung derselben in den Medien ab. Und leider hat der ÖR hier eine absolute Machtstellung.
Hier gehen zwei miteinander ins Bett, die nicht ohne den anderen auskommen können. Keiner von beiden hat ein Interesse, dass sich hier etwas ändert.

Peli


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Zitat
... Drucksache 15/1303
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und erteile für die Landesregierung
Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren das Wort.
Dr. Angelica Schwall-Düren,...

Irgendwoher kenne ich den Namen Schwall-Düren doch. Ach ja. Das war 2002 die Frau, die meinen Ausbildungsvertrag (SPD-Fraktion im Toitschen Bananentag) unterzeichnet hat. Ich habe quasi ein Autogramm von ihr. Da war sie sogar noch jung und knackig.


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Das ist es doch gerade: Wieso wurde der Haushaltsabgabe damals vehement widersprochen und heute sind mit einem Mal alle einverstanden? Was hat sich geändert?
Da kann man nur spekulieren. Also ich vermute mal, dass man Gebührenerhöhungen vermeiden wollte. Akzeptanz ist ja ohnehin im Sinkflug (meine Wahrnehmung). Um Mehreinnahmen zu erzielen, hat man die Reform dann so umgebastelt, dass mehr Leute die 17,98€/Monat zahlen müssen. ... Der ÖRR kriegt den Hals halt nicht voll ....
Die Rundfunkgebühr ist eine Gebühr der "Machbarkeit". Wen sie greifen können nehmen sie - deswegen lässt man die Obdachlosen weg. Würde nur Aufwand machen. Und - die "Haushaltsabgabe" hat einen weiteren "Vorteil" für die ÖR: Statistisch sinkt die Einwohnerzahl in D, oder stagniert zumindest - aber die Zahl der Singlehaushalte steigt stetig. D.h. Immer mehr Leute zahlen die 17,98 alleine - oder andersrum, immer mehr Personen zahlen tatsächlich.
D.h., die Kassen werden jährlich voller - ohne, dass man eine weitere Erhöhung machen muss, die ja unpopulär ist - und irgendwann wird aus der Haushaltsabgabe dann eine Kopfpauschale - aber auf dem "alten" Niveau von 17,98 und dann bekommen sie statt 75 Mrd. 150 Mrd. So einfach wird dort meiner Meinung nach gerechnet. Möglichst wenig ändern und durch die stetig angelegte Änderung Einnahmensteigerungen kreieren, von denen andere nur träumen können.


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Nur reicht diese trickreiche Anpassung denen immer noch nicht. Es musste auch noch mächtig an den Tabellen zur Berechnung der Betriebsstättenabgabe gedrechselt werden. Da sind schon echte Rechenkünstler am Werk.
Ist aber dummerweise bei den Firmen etwas übertrieben und zu offensichtlich geworden.
Schadensbegrenzung auf deren Art war das heutige Urteil. Eiskalt , rigoros und frech.


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