Anscheinend nehmen die öffentl.-rechtl. Sender die Verwaltungsgerichte selbst nicht ernst.
Wenn es eine Warnung über einen Wahlwerbespot mit Straftatbestand der Volksverhetzung gibt,
wird der natürlich trotzdem gezeigt.
Aus:
http://www.sueddeutsche.de/medien/pro-nrw-spot-in-der-ard-chancenlos-gegen-rechtsextreme-wahlwerbung-1.1946992Bei dem eineinhalbminüten Video handelt es sich um Wahlwerbung der rechten Organisation Pro NRW, die in diesem Jahr erstmals zur Europawahl antritt. In ihrem Werbespot beschwört sie ein Bedrohungsszenario herauf, so eindeutig wie die Botschaft: Ausländer raus.
...
In einer Eilentscheidung befanden die Richter ( Anm.: vom VG Berlin) noch am Montag, dass die ARD nicht verpflichtet sei, einen fremdenfeindlichen Wahlwerbespot auszustrahlen. Den Richtern zufolge verstößt der Spot zur Europawahl gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung.
( Die ARD zeigte den fremdenfeindlichen Spot am 28/04/2014 )
Und diese Verwaltungsgerichte sollen der korrekte Ansprechpartner wegen dem verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag sein?
Die wissen doch selbst, egal was sie auch entscheiden,
der örR lacht höchstens darüber.
Wir brauchen, denke ich, unbedingt Alternativen zu diesen lahmen Verwaltungsgerichten.
Markus