Die Digitale technische Lösung ist die Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen!
Also es führt nichts daran vorbei,die gebührenpflichtigen öffentlich-rechtlichen müssen VERSCHLÜSSELT werden,um die Konflickte
mit den frei-empfangbaren und gebührenfreien Privaten-Sendern und auch mit dem Internet zu lösen!!!
Siehe dazu alle die Beiträge weiter unten,speziell auch diese:
Was auch noch ein sehr wichtiges Argument ist!!!
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Die Digitale technische Lösung !!!
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Nun sehr wichtig !!!
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Betrifft den ab 1.1.2013 neuen Rundfunkbeitrag der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender (ÖR).Habe mir mal die Mühe gemacht im Internet
zu rescherschieren und darüber zu schreiben,habt nachsicht mit Mir, bin ein zum Teil schlechter schreiber!Hoffe aber das uns dies ev. weiterhilft,gemeinsam sind wir stark !
Ich zitiere zB. von der Internetadresse:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/oeffentlich-rechtliche-sender-gutachten-neuer-rundfunkbeitrag-ist-verfassungswidrig-12039707.htmlDer Handelsverband HDE hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, der Beitrag verstoße gegen das
Grundgesetz.Der neue ab 1.1.2013 der öffentlich-rechtliche-sender-neuer-rundfunkbeitrag-ist-verfassungswidrig.
Auch diese Internetadresse ist sehr wichtig und interesant, ich zitiere:
http://www.bild.de/themen/organisationen/gez/nachrichten-news-fotos-videos-16833184.bild.htmlzB.: BILD.DE-UMFRAGE
Diese Städte planen Aufstand gegen GEZ-Irrsinn ...
Der Aufstand gegen die neue Rundfunkgebühr wächst. Kommunen ächzen.
Weitere sehr interesante Internetadressen, ich zitiere:
http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2013.htmlhttp://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2012/12/offener-brief-die-intendantin-des.htmlWas auch noch ein sehr wichtiges Argument ist!!!
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Man muss sich mal dies vorstellen! In Deutschland gibt es ja frei empfangbare unentgeltliche Private-Sender wie zum Beispiel:
Kabel1,Sat1,RTL,RTL2,Super RTL,VOX,Pro7,Das vierte,Tele5,n-tv,N-24 und noch viele viele andere gebührenfreie Sender.Möchte man nun
nur,nur diese gebührenfreien Privaten-Sender empfangen, muss man ja im Besitz eines TV-Geräts sein, um diese anschauen zu können.
Da aber die gebührenpflichtigen öffentlich-rechtlichen Sender ja auch frei empfangbar sind wie die gebührenfreien Privaten-Sender,
wird nun dem Deutschen Bundesbürger der zum Beispiel nur die Privaten-Sender anschauen will, unterstellt, sie können ja auch mit den
TV-Geräten die gebührenpflichtigen öffentlichen-rechtlichen ja auch damit anschauen,also müsst ihr bezahlen.
Das kann ja so nicht sein!!!Wenn die öffentlichen-rechtlichen Sender Gebühren verlangen wollen,müssen Sie ihre Sender alle VERSCHLÜSSELN,
sonst kommen Sie ja in Konflickt mit den auch frei-empfangbaren unentgeltlichen Privaten-Sendern!
Da muss der Gesetzgeber dringend einschreiten,denn so geht es nicht !!! Die Deutschen Bundesbürger werden von den öffentlich-rechtlichen
so zu einer Gebühr gezwungen obwohl manche es nicht sehen wollen.Entschuldigung,man könnte sogar sagen die ÖR entmündigen den
Deutschen Bundesbürger bei dem erzwungenen ÖR Gebühren.(Die Deutschen Bürger müssen also dazu schweigen und bezahlen?)
Die ÖR müssen verschlüsselt werden,nur so kann man diese Sache lösen, um nicht in den Verdacht zu geraten schwarz zu sehen!!!
Hier nun weitere Argumente vor Gericht für die Rechtsanwälte,den ab 1.1.2013 neuen Rundfunkbeitrag der
öffentlich-rechtlichen Sender zu wiederlegen und ev. eine einstweilige Verfügung per Gericht zu veranlassen!!!
Denn vor dem 1.1.2013 musste sich jeder Bundesbürger selber anmelden, wenn er die öffentlich-rechtlichen haben wollte!!!
Diese freie Entscheidung der Bundesbürger entsprach auch der Demokratischen Gesetzgebung und dem Verfassungsrechts Deutschlands.
Ich bin so frei und zitiere nochmals aus diesem Forum zur Erinnerung,von dieser Internetadresse:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.45.html (siehe « Antwort #47 am: 28. Januar 2013, 18:59 »)
Jedem ist es erlaubt die Texte für seine Zwecke zu verwenden.
Nach meiner Auffassung verstößt der neue Rundfunkbeitrag / Rundfunkstaatsvertrag mehrfach gegen das Völkerrecht.
Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 18 (2)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf darf niemand einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine
Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.
Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf "…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen
Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu
beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."
Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.
Der Staat lenkt mit dem umgetauften Rundfunkzwangsbeitrag, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der
Bürger zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verstößt gegen den zitierten Artikel 19 (2), die Informationsbeschaffung
nach eigener Wahl. Zuerst werden wir gezwungen den öffentlich-rechtlichen Auswuchs des milliardenschweren Ungetüms aus
90 öffentlich-rechtlichen Programmen zu finanzieren bevor wir Bürger Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener
Wahl, eigener Weltanschauung und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erwerben können.
Das Recht auf Vermeidung der unerwünschten Quelle durch fehlende Rundfunkgeräte wurde durch den sogenannten 15.-ten
Rundfunkstaatsvertrag komplett abgeschafft.
usw.
Die Digitale technische Lösung !!!
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Also,wir Bundesbürger von Deutschland, leben ja in einer " Digitalen Multimedia Zeitalter " (Analog Fernsehen gibt es nicht mehr!).
Da ist es jetzt ja möglich, alle öffentlich-rechtlichen Fernsehsender die jetzt ja nur noch über die "Set-Top-Box"
DVB-T (Digitaler-Terristrischer Empfang) und DVB-S (Digitaler-Satelliten Empfang) und Internet zu empfangen sind, zu VERSCHLÜSSELN !!!
Ich nenne zB. Sky-Deutschland (früher Premiere genannt),die verschlüsseln alle ihre Programme und wer sie sehen will muß ein Abo
abschließen und zahlt dafür einen Monatsbeitrag und bekommt eine Karte inklusiv "Set-Top-Box" zugeschickt mit der man es entschlüsseln
kann! Also im Preis enthalten ist auch eine "Set-Top-Box" von Sky-Deutschland. Das gleiche könnten also die ÖR auch machen!!!
Man kann sogar die Set-Top-Box DVB-T die noch keinen Kartenschacht hat mit einem Decoder nachrüsten, technich ist dies möglich.
Die neuen DVB-T kann man dann ab Werk mit einem Kartenschacht ausstatten.Das gleiche gilt auch für DVB-S Empfang.
Da also die öffentlich-rechtlichen Sender auch nur über Set-Top-Box DVB-T und DVB-S jetzt zu empfangen sind, kann man dies
also genauso wie es zB. Sky-Deutschland macht verschlüsseln und es wird nun kein Deutscher Bürger,der es nicht wünscht,mehr dazu
gezwungen was zu bezahlen,was er nicht will und es wird ihm auch nichts mehr unterstellt schwarz zu sehen !!!
Damit währe alles geklärt!!!
Der vorteil durch die Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender währe noch,das die ganzen Ausländischen deutschsprachigen
Menschen wenn sie es möchten,auch ein Abo abschließen können und auch einen Monatsbeitrag zahlen um es zu sehen,das währe noch eine
zusätzliche nicht zu verachtende Einnahmequelle.Denn derzeit können Über Satellit 19,2°Ost alle Deutschen öffentlich-rechtlichen
Fernsehsender zB.von den Österreichischen Bürgern und Schweizern usw. unentgeltlich (auch alle Spielfilme und Sportsendungen) angeschaut
werden!!!
Umgekehrt alle Österreichische und Schweizer Sender über Sattelit 19,2°Ost und 13° Ost , sind aber alle, alle verschlüsselt !!!
Sind die nicht schlauer !!!
Jetzt könnten die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender aber noch argumentieren,wir strahlen es doch auch über das Internet aus.
Kein Problem,da gibt es auch verschiedene möglichkeiten,ich nenne mal nur eins, zB. Online-Banking macht es so. Um auf ein Bank-Konto
zuzugreifen, benötigt man ja ein Zugangs-Cod und ein Passwort.Das gleiche könnte man auch machen, wenn man ein Abo bei den ÖR abschliest
man würde dann von den ÖR auch ein Zugangs-Cod und ein Passwort zugeteilt bekommen. Und erst dann kann man die ÖR auch übers Internet
anschauen wenn man sein Abo bezahlt hat.
Nun sehr wichtig !!!
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Noch ein Argument der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender,ja und wie sieht es mit der Grundversorgung aus? Nun da gibt es ja die
Möglichkeit wie es zB.die Österreicher machen,denn über Astra 19,2° Ost
{ Frequenz:12692 Horizontal 22000 5/6 } haben sie einen
Sender der heist " ORF 2 Europe " den sie zu bestimmten Zeiten, die VERSCHLÜSSELUNG öffnen, damit man bestimmte Sendungen unverschlüsselt
jeder ansehen kann (Grundversorgung) !!! Danach wird es dann wieder VERSCHLÜSSELT zB.bei Spielfilmen oder Sportsendungen usw. die sind
dann kostenpflichtig!
Das gleiche macht auch das Schweizer-TV , denn über Hotbird 13° Ost
{ Frequenz 12399 Horizontal 27500 3/4 } haben sie ebenfalls
einen Sender der heist " SRF info " den sie zu bestimmten Zeiten,die VERSCHLÜSSELUNG öffnen, damit man bestimmte Sendungen unverschlüsselt
jeder ansehen kann (Grundversorgung) !!! Danach wird es wieder VERSCHLÜSSELT zB.bei Sportsendungen usw. die sind
dann kostenpflichtig!
Die Grundversorgung ist also dann frei zu empfangen.So könnten es die ÖR in Deutschland auch machen,wobei Sie alle Sender
beibehalten könnten.
Oder die Öffentlich-rechtlichen Fernsehsender verlangen nichts!!! Und machen es wie die Privaten unverschlüsselten Sender die kein Geld
verlangen wie zB. Kabel 1,Sat 1,RTL,RTL 2, Pro 7,und noch sehr viele andere.Diese Privaten Sender finanzieren sich nur aus Werbeeinnahmen.
(Die Privaten finanzieren sich also aus den Werbeetats der Wirtschaft)
Und haben noch soviel Geld übrig,das sie noch Quizshows machen wie zB. RTL mit "Wer wird Millionär" wo man bis zu 1 Million Euro gewinnen
kann oder auch Pro 7 mit "Schlag den Raab" wo sogar schon 3,5 Millionen Euro ein Kanditat gewonnen hat !!!
Da können sich mal die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ein großes Beispiel an den Privaten unverschlüsselten Sender
nehmen,wie man richtig wirtschaften kann,ohne eine Gebühr dafür zu verlangen!!!
Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender verschleudert unteranderen den Rundfunkbeitrag an Gehälter und Sonderleistungen
der Intendanten und Direktoren und den öffentlichen-rechtlichen Palästen.Wenn das nicht währe könnten sie wahrscheinlich ev.auch ohne
Gebühren auskommen.
Abschlusswort:
Bis der Gesetzgeber dies geklärt hat, muss zumindest wieder das GEZ Recht vor dem 1.1.2013 wieder gelten! Denn dann hat jeder
Deutsche Bundesbürger zumindest wieder das Recht sich selber zu entscheiden (melde ich mich an oder nicht) ob er die
öffentliche-rechtlichen anschauen will oder nicht!
Die Gebührenzahlungen müssten dann aber unter vorbehalt gezahlt werden, bis eine Gesetzliche Entscheidung getroffen wird.
Also es führt nichts daran vorbei,die gebührenpflichtigen öffentlich-rechtlichen müssen VERSCHLÜSSELT werden,um diese Konflickte
mit den frei-empfangbaren und gebührenfreien Privaten-Sendern und auch mit dem Internet zu lösen, um nicht in den Verdacht zu geraten
schwarz zu sehen!!!
Viele Deutsche Bundesbürger sind der Meinung, die ab 1.1.2013 neuen Rundfunkgebühren sind eine Abzocke und dies ist mit dem
Demokratischen Rechtsstaat Deutschland sowie dessen Verfassungsrecht nicht vereinbart. Das müsste der Gesetzgeber unter diesen neuen
Aspeckten, die in der Bevölkerung aufgekommen sind, mal neu überprüfen.