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Autor Thema: Falscher Name im Adressfenster  (Gelesen 4045 mal)

P
  • Beiträge: 5
Falscher Name im Adressfenster
Autor: 13. Mai 2014, 17:24
Hallo,

Person A hat heute einen Brief vom Beitragsservice erhalten.
Person A ist im November letzten Jahres nach Ort B gezogen und hat sich Anfang diesen Jahres umgemeldet.
Als Person A den Briefkasten öffnete und den Brief sah, war er ganz verwundert, da ein falscher Name im Adressfenster stand. Diese Person wohnt weder in der Straße noch hat jemals an dieser Adresse gewohnt. Straße, Hausnummer und Ort stimmen.
Was soll Person A nun mit diesem noch ungeöffneten Brief machen?

Freundliche Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Mai 2014, 17:32 von themob«

d
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Re: Falscher Name im Adressfenster
#1: 13. Mai 2014, 19:53
zur Post zurück, da Person unbekannt/verzogen/nicht unter dieser Adresse wohnhaft ist. Weg damit zurück zum Absender! Ist doch derren Problem, wenn der Name falsch ist.


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a

awawaw

Re: Falscher Name im Adressfenster
#2: 13. Mai 2014, 20:05
http://www.ebnerstolz.de/de/bfh-zur-wirksamkeit-eines-bescheids-trotz-unrichtiger-adressierung-14428.html

Es kann als in Rechtsprechung und Literatur geklärt angesehen werden, dass ein Verwaltungsakt nichtig ist, der an einen falschen oder nicht existierenden Adressaten gerichtet ist. Ebenso ist geklärt, dass ein lediglich falsch geschriebener Name des Adressaten nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führt, sofern der Adressat durch Auslegung anhand der den Betroffenen bekannten Umstände hinreichend sicher bestimmt werden kann. -  BFH VOM 23.3.2012 - VII B 191/11


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Re: Falscher Name im Adressfenster
#3: 14. Mai 2014, 00:24
...ungeachtet dessen bleibt die Frage:
Ist das Schreiben überhaupt *nachweislich* zugestellt worden...? ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html


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