Könntest Du das mal näher erläutern? Ich verstehe nicht ganz, in welche Richtung die Frage geht. Behinderte Menschen können auch Inhaber einer Raumeinheit seien und werden mit Rücksicht auf die Behinderung teil-befreit.
Firmen zahlten früher pro Gerät, weil sie Geräte hatten und sie für die Firma nutzten. Wenn sie sie nicht hatten, weil sie keinen Rundfunk für ihr Geschäft brauchten, zahlten sie nichts. Heute zahlen sie, weil die Angestellten in den Räumen der Firma Rundfunk nutzen können. Laut den Gerichten zahlt man wegen der abstrakten Möglichkeit der Nutzung in den Räumen, also nicht unbedingt wegen der eigenen Nutzung.
Man zahlt den Beitrag für eine Wohnung, weil irgend jemand Rundfunk in der Wohnung nutzen kann. Gilt das nicht für Behinderte? Die Ermäßigung bei Behinderten war, weil sie Rundfunk nur beschränkt nutzen können, Taubblinde sogar befreit, weil sie Rundfunk überhaupt nicht nutzen können. Wie ist das mit der Geschichte der abstrakten Möglichkeit vereinbar? Und die Befreiung/Ermäßigung bei Behinderten war ausgerechnet, um die Abgabe von einer Steuer abzugrenzen. Der Nachteilsausgleich wurde abgeschafft im Namen einer angeblichen Gleichbehandlung.
Kirchhoff beschreibt in seinem Gutachten das neue Modell, und redet über Kontinuität der Abgabe bei der Gestaltung. Es ging offensichtlich um Täuschung, um diese Reform einschleichend einzuführen. Nur, diese Abgabe, wie die Gerichte "Recht" sprechen, entfernt sich sogar von Kirchhoffs Abgabe.
Die alte Gebühr, von Anfang an, war problematisch. Die Urteile des BVerfG sind schwer zu lesen, wegen der Begrifflichkeiten und der Sätze selbst. Sicher wurden da Sachen rechtfertigt, die kaum zu rechtfertigt waren, aber oft, vielleicht sehr oft, sind die Argumente überzeugend. Die Urteile aus der Rheinland-Pfalz und Bayern sind eher Popular-Urteile, mit Popular-Logik.
Jemand sagte, es sieht so aus, als hätte das Bayerische Verfassungsgerichtshof das Urteil von Rheinland-Pfalz abgeschrieben. Ich vermute eher, dass die Rechtsabteilung des Beitragsservices (oder Justiziar Hermann Eicher) die Entwürfe beider Urteile geschrieben hat.
Diese Urteile sehen wie ein verzweifelter Versuch, die Rundfunkanstalten vor der Insolvenz zu retten. Man konnte nicht an die langfristigen Konsequenzen denken, weil man verzweifelt an die kurzfristigen denkt.