Hallo,
ich möchte euch eine kleine Geschichte einer Studentin erzählen, die mit ihrem Freund zusammen zog und "versäumte" sich abzumelden.
Die o.g. Studentin befand sich bis Sept. 2013 noch im Bezug von Bafög und war daher befreit. Aus Gründen wurde der Folgeantrag abgelehnt und die Studentin lebt nun von den Einkünften ihrer Nebenbeschäftigung (430€). Gegen den Bescheid des Bafög-Amtes wurde geklagt, aber die Entscheidung im Eilverfahren ist negativ. Der B-Service meldete sich natürlich pünktlich zum Ablauf der Befreiung, wurde ignoriert, da die Studentin ja glaubte, Anspruch auf Bafög zu haben und damit wieder auf eine Befreiung.
Zeitgleich zog die Studentin mit ihrem Freund zusammen und bezahlte von nun an den Beitrag über die B-Nummer ihres Freundes nachweislich von ihrem Konto.
Der B-Service schickt weiterhin seine Briefchen, die ignoriert werden. Bis im März 2014 der Bescheid mit Rechthelfsbelehrung kommt. Daraufhin schreibt die Studentin dem B-Service per E-Mail, dass eine Zahlung für diese Wohnung bereits über eine andere B-Nummer erfolgt ist. B-Service besteht auf die Zahlung. Die Studentin schreibt abermals hin und zeigt sich zahlungsbereit, sollte man den Betrag um 50% reduzieren. Haben die natürlich nicht gemacht und zudem noch den schönen Passus zitiert wie oben beschrieben zitiert. Jedoch bietet man ihr eine Ratenzahlung an.
Die Studentin fragt sich nun, was sie jetzt tun kann. Bis zum letzten Schreiben war sie zwar verärgert darüber zweimal für eine Wohnung zahlen zu müssen, hat aber ihr Versäumnis eingestanden. Nach diesem Schreiben sieht sie es aber eigentlich nicht mehr ein, das noch zu zahlen.
Ihre Frage wäre, ob ein Widerspruch nur dann gültig ist, wenn er mit dem Wort "Widerspruch" deklariert ist, bzw. er per E-Mail versandt wird. Regelrecht widersprochen hat sie ja eigentlich nicht, sondern vielmehr darauf hingewiesen, dass der Beitrag für die Wohnung schon entrichtet wurde.
Was wäre nun die richtige Vorgehensweise?